AStA - der FH Bochum

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Organisation

Alle Studierenden der Hochschule Bochum sind automatisch Mitglieder der Studierendenschaft und haben damit aktives wie passives Wahlrecht.
Aktives Wahlrecht: das Recht als Wähler an den Wahlen teilzunehmen; passives Wahlrecht: das Recht, sich als Kandidat aufstellen zu lassen.

Dieser Text gibt die Zusammenhänge der Verständlichkeit halber zusammenfassend wieder. Verbindliche Angaben sind den Ordnungen und Satzungen zu entnehmen.

Das Studierendenparlament

Die 19 Mitglieder des Studierendenparlaments (SP oder auch StuPa) werden einmal jährlich (zum Sommersemester) von allen Studierenden der Hochschule Bochum gewählt. Unter anderem hat es die Aufgabe, den AStA-Vorsitzenden zu wählen, den AStA zu kontrollieren, einen Haushaltsplan zu verabschieden oder über Finanzanträge von größerem Umfang zu entscheiden.

Das Studierendenparlament hat seine eigene Internetseite:

Hier kann der aktuelle Haushaltsplan der Studierendenschaft eingesehen werden:

PDF-Dokument

Datum: 29.05.2009 Größe: 66 KB

Der Wahlausschuss

wird im Vorfeld der durchzuführenden Wahlen zum neuen SP und den Fachschaftsvertretungen von dem derzeitig amtierenden SP bestellt. Er organisiert die Wahlen. Alles Weitere zu den Wahlen findet sich hier.

AStA-Vorsitz

Die oder der AStA-Vorsitzende wird vom Studierendenparlament gewählt. Er oder sie hat die Aufgabe, AStA-ReferentInnen für bestimmte Aufgabenbereiche zu ernennen, sowie die Arbeit des AStA zu koordinieren.

AStA-ReferentInnen

Nach ihrer Ernennung müssen diese vom Studierendenparlament bestätigt werden. Jede Referentin bzw. jeder Referent hat ein bestimmtes Aufgabengebiet. Dabei gibt es eigentlich keine "Vorschrift", welche Referate eingerichtet werden müssen, also welche Aufgabengebiete bearbeitet werden. Die Satzung schreibt jedoch gewisse Mindest-Referate vor, wie z. B. das Finanzreferat.

Fachschaftsvertretung/Fachschaftsrat

Eigentlich bezeichnet man mit Fachschaft alle Studierende eines Faches. Was man aber gewöhnlich "Fachschaft" nennt, sind deren gewählte Vertreter (etwa vergleichbar mit der Schülervertretung an einer Schule). Einmal im Jahr steht zusammen mit der Wahl zum Studierendenparlament die Wahl der Fachschaftsvertretungen an. Diese besteht aus maximal 15 Mitgliedern. Eben dieser Fachschaftsrat wird meist als "Fachschaft" bezeichnet. 
Die Fachschaft sollte folgende Aufgaben erfüllen: Verkauf oder Ausleihe von Skripten und Klausuren, Erstsemester-Einführungen, Partys, Gremienarbeit...
Oftmals sind es auch Fachschaftsmitglieder, die in den Gremien wie dem Fachbereichsrat oder dem Prüfungsausschuss studentische Interessen wirkungsvoll vertreten, sei es bei neuen Studienordnungen oder bei Berufungen von neuen Professoren.

Eine Liste der Fachschaften findet Ihr hier.

Ordnungen und Satzungen

Auf seiner Sitzung am 30.11.2007 hat das Studierendenparlament folgende Ordnungen und Satzungen verabschiedet, die hier veröffentlicht sind. Satzung, Wahl- und Beitragsordnung wurden vom Präsidium genehmigt.

Satzung der Studierendenschaft

PDF-Dokument

Datum: 17.01.2008 Größe: 63 KB

Wahlordnung für die Wahlen zu SP und Fachschaftsvertretungen

PDF-Dokument

Datum: 17.01.2008 Größe: 165 KB

Beitrags- und Reisekostenordnung

PDF-Dokument

Datum: 17.01.2008 Größe: 35 KB

Der Senat

ist das höchste beschlussfassende Organ der Hochschule Bochum. In diesem sind sechs Studierende vertreten. Obwohl diese eine Minderheit darstellen, können sie durch Argumente trotzdem manchmal etwas bewegen. Die studentischen Senatsmitglieder werden einmal jährlich, i.d.R. im Januar, von Euch direkt gewählt.

Der Fachbereichsrat

ist das wichtigste Gremium eines jeden Fachbereiches. Es gibt je drei studentische Vertreter, für die die unter "Senat" gemachten Aussagen gelten.