Rückerstattung
Aktueller Hinweis
Durch den neuen Chipkartenausweis ändert sich der Verfahrensweg für die Rückerstattung wie folgt:
- Antrag wie bisher an den AStA stellen
- Der AStA prüft den Antrag und macht einen Freigabevermerk auf dem Antragsformular
- Die oder der Studierende sucht mit diesem Formular das Studierendensekretariat auf, dort wird die zentrale Datenbank aktualisiert
- Die oder der Studierende entwertet das Ticket an einem Gerät im Eingangsbereich der Mensa, dabei wird der Aufdruck für das Ticket gelöscht.
- Der entwertete Ausweis wird im AStA-Büro kopiert, das Formular abgegeben, danach erfolgt die Erstattung
Die Überweisungen der zu erstattenden Beträge erfolgte in diesem Semester wegen der Vielzahl der Anträge erst Mitte Mai. Die Gelder sollten bei den Antragsstellern inzwischen angekommen sein. Wer nichts bekommen hat, möge sich bitte melden.
Vorbemerkung
Bevor Du einen Antrag auf Rückerstattung oder eine Frage an den AStA stellst, lese Dir bitte diese Seite komplett durch. Falls Dir etwas auf dieser Seite unklar ist, kontaktiere bitte den AStA.
Gründe für eine Rückerstattung
In einigen Situationen kann der Betrag, den Du für das Semesterticket zahlen musst, zurückerstattet werden. Diese sind im Folgenden aufgelistet:
- Studierende, die sich nach erfolgter Rückmeldung exmatrikuliert haben oder exmatrikuliert worden sind
- Studierende, die für das betreffende Semester beurlaubt worden sind
- Schwerbehinderte, die im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises sind
- Studierende, die sich im Rahmen Ihres Studiums nachweislich im Ausland studieren bzw. ein Praktikum, ein Praxis-Studiensemester oder eine Abschlussarbeit absolvieren. Mit "Ausland" sind hier alle Gebiete außerhalb des VRR gemeint.
- Studierende, die sich in einer finanziellen Notlage befinden
Studieren im "Ausland"
Damit Du den vollen Betrag des Semestertickets zurückbekommen kannst, musst Du direkt nachdem Du Deinen neuen Gültigkeitsaufdruck erhalten hast, einen Antrag an den AStA der Hochschule Bochum stellen. Auf jeden Fall bevor das Semester beginnt, respektive der Studierendenausweis gültig wird, also vor dem 1.3. (Sommersemester) bzw. dem 1.9. (Wintersemester). Achtung: Die Termine, zu denen die Vorlesungen beginnen, sind hier nicht relevant.
Weiterhin musst Du eine Bescheinigung Deines Fachbereichs mitbringen, woraus hervorgeht, dass Du im Ausland weiter studierst bzw. arbeitest. Diese bekommst Du im Prüfungsamt oder Dekanat Deines Fachbereiches oder bei dem Dich betreuenden Professor. Ein Arbeitsvertrag bzw. eine Bescheinigung des Unternehmens genügt nur unter speziellen Voraussetzungen. Die Bescheinigung muss Auskunft darüber geben, in welchem Zeitraum (Anfangs- und Enddatum) und wo die Abwesenheit statt finden wird.
Wenn Du länger als ein Semester im Ausland bleiben wirst, bewahre eine Kopie der Bescheinigung für den Folgeantrag auf.
Beurlaubung
Solltest Du jedoch für das Auslandssemester, oder aus einem anderen Grund, beurlaubt sein, so sind keinerlei Bescheinigungen notwendig, da dies bereits aus der Studienbescheinigung hervor geht.
Exmatrikulation
Wenn Du das Studium beendest, musst Du dem Antrag eine Exmatrikulationsbescheinigung beilegen.
Wehr- oder Zivildienstleistende
Du musst den Einberufungsbescheid, aus dem der Standort und der Zeitraum des Wehr- bzw. Zivildienstes hervorgeht beilegen.
In jedem Fall bitte beachten
- Wenn Du eine Rückerstattung beantragst, muss auf Deinem Studierendenausweis der Vermerk "Freie Fahrt mit VRR-Verkehrsmitteln" gelöscht werden. Ab dann kann der Ausweis nicht mehr als Ticket verwendet werden. Falls Du also persönlich bei uns vorbei kommst, solltest Du Termin und Verkehrsmittel sorgsam auswählen.
- Eine rückwirkende Erstattung ist nicht möglich. Erstattungen werden nur für vollständige, in der Zukunft liegende, Monate gezahlt. Es ist somit günstig, den Antrag zu Monatsende zu stellen.
- Anträge können nur bis 6 Wochen nach Semesterbeginn (1.3. bzw. 1.9.) gestellt werden, ausgenommen im Fall einer Exmatrikulation.
- Wenn Du den Studierendenausweis mit Deinem Antrag per Post einreichst und ihn auch Post zurückbekommen möchtest, lege bitte einen Freiumschlag, d.h. einen Briefumschlag, der mit Deiner Adresse und einer ausreichenden Briefmarke versehen ist, bei. Ansonsten können wir den Ausweis für Dich nur zur Abholung bereithalten.
- Sofern Dein Antrag gebilligt wird, bekommst Du den Betrag auf das von Dir angegebene Konto überwiesen. Alle Anträge werden gesammelt, denn sie können nur an einem Termin gleichzeitig von uns überwiesen werden. Für das Wintersemester ist dies Ende Oktober, für das Sommersemester Mitte Mai.
Bitte habe also Verständnis dafür, dass Du den VRR-Beitrag nicht sofort zurück bekommst. - Falls Du den Antrag persönlich einreichst, werden wir Dir einen klassischen Überweisungsträger geben, in den Du bitte Deinen Namen und Bankverbindung einträgst. Dies vermeidet Übertragungsfehler bei BLZ und Kontonummer.
Ganz wichtig
Falls Du die nötigen Unterlagen nicht vollständig einreichst, wird der Antrag nicht bearbeitet. Anträge können persönlich oder per Post eingereicht werden. Eine Abgabe per eMail oder Fax ist auch möglich, jedoch benötigen wir Euren Studierendenausweis auf jeden Fall im Original!. Die Vorlage bzw. das Einreichen der Unterlagen kann auch durch eine Vertrauensperson erfolgen. Das Antragsformular ist im AStA-Büro oder als PDF-Dokument hier erhältlich.
Ein Antrag ist nur dann vollständig, wenn er folgende Dokumente enthält:
- Das vollständig und richtig ausgefüllte Antragsformular,
- den Studierendenausweis mit dem Gültigkeitsaufdruck für das betroffene Semester, i.A. das kommende, im Original,
- eine Immatrikulationsbescheinigung, entweder von dem Bogen, der den Studierendenausweis enthält oder über die Selbstbedienungsfunktion ausgedruckt sowie
- alle Dokumente, die in dem für Deinen Fall zutreffenden Abschitt beschrieben sind.
Hier die benötigten Formulare
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Semesterticketrückerstattung bei finanzieller Notlage
Nur selten wird von uns der Semesterbeitrag (Semesterticket) für Studierende zurückerstattet, die sich in einer finanziellen Notlage befinden.
Einen Antrag auf Semesterticketrückerstattung für Studierende in finanzieller Notlage gibt es bei uns im AStA-Büro. Die finanzielle Notlage muss u.a. anhand von Kontoauszügen der letzten drei Monate belegt werden.
Ansprechpartner hierfür ist ausschließlich der AStA-Vorstand.

