Nutzungsbedingungen in der Hochschulbibliothek
Anmeldung
Nach der kostenlosen Anmeldung zur Benutzung der Hochschulbibliothek erhalten Sie einen Benutzungsausweis.
Wir benötigen ein ausgefülltes Formular „Zulassung zur Nutzung der Hochschulbibliothek“. Das Formular erhalten Sie in Ihrer Fachbibliothek oder Sie drucken die Onlineversion aus und lassen uns diese zukommen.
Bitte melden Sie uns Adress-, E-Mail- und Namensänderungen umgehend.
Auch den Ausweisverlust sollten Sie zu Ihrem eigenen Schutz sofort melden.
Gegen eine Gebühr von 10,00 € stellen wir Ihnen ein Ersatzausweis aus.
Zusätzlich zu dem Formular benötigen wir noch folgende Unterlagen für...
Studierende der Hochschule Bochum
Ihr Studierendenausweis ist gleichzeitig der Benutzungsausweis für die Hochschulbibliothek. Bitte bringen Sie ihn mit.
Beschäftigte der Hochschule Bochum
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, Ihren Arbeitsvertrag oder Ihre Berufung mit. Sollten Sie keinen Personalausweis besitzen, benötigen wir eine gültige Meldebescheinigung.
Ihr Dienstausweis ist gleichzeitig auch Ihr Benutzungsausweis für die Bibliothek. Bitte bringen Sie ihn mit.
Studierende Verbundstudiengang
Was wird zur Anmeldung benötigt?
- aktueller Studierendenausweis bzw. Immatrikulationsbescheinigung
- Personalausweis bzw. Meldebescheinigung
- ausgefülltes Formular „Zulassung zur Nutzung der Hochschulbibliothek“
Wie erhalte ich meinen Ausweis?
Möglichkeit 1: In den regulären Öffnungszeiten erhalten Sie nach Vorlage der o.g. Unterlagen direkt Ihren Bibliotheksausweis.
Möglichkeit 2: In den erweiterten Öffnungszeiten geben Sie die o.g. Unterlagen als Kopie beim Wachpersonal ab. Am nächsten Werktag können Sie Ihren Ausweis abholen.
Möglichkeit 3: Sie mailen die drei Unterlagen an: bibliothek.wirtschaft@hs-bochum.de
Bei Abholung des Ausweises müssen Sie allerdings Ihre Originaldokumente vorlegen.
Externe Studierende
Bitte bringen Sie Ihren gültigen Studierenden- und Personalausweis mit. Sollten Sie keinen Personalausweis besitzen, benötigen wir eine gültige Meldebescheinigung.
Externe Benutzerinnen und Benutzer
Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweises mit. Sollten Sie keinen Personalausweis besitzen, benötigen wir eine gültige Meldebescheinigung.
Fristüberschreitungsgebühr
Bei Überschreitung der Leihfrist entstehen gemäß der Gebühren- und Entgeltordnung der Hochschulbibliothek der Hochschule Bochum. Sobald Ihr Benutzungskonto mit Gebühren belastet ist, können Sie keine Ausleihen, Verlängerungen usw. vornehmen.
Sie können die Gebühren auch auf das Konto der Hochschule Bochum
bei der Sparkasse Bochum überweisen.
Die Kontonummer lautet 1 493 949, die Bankleitzahl 430 500 01.
Als Kassenzeichen geben Sie bitte Folgendes an:
Ordnungsnummer: 20 000,
Verwendungszweck: Fristüberschreitungsgebühr der Hochschulbibliothek,
Vor- und Zuname der Bibliotheksnutzerin/des Bibliotheksnutzers.
Achtung: Wenn Sie Gebühren überweisen, dauert es u.U. ein paar Tage, bis wir das Geld erhalten. In der Zwischenzeit ist Ihr Konto noch immer gesperrt. Daher raten wir dazu, die Gebühren direkt vor Ort zu zahlen.
| bis zu 10 Kalendertagen | 2,00 Euro |
| bis zu 20 Kalendertagen | 5,00 Euro |
| bis zu 30 Kalendertagen | 10,00 Euro |
| bis zu 40 Kalendertagen | 20,00 Euro |
| bei Kurzausleihe je Kalendertag | 2,00 Euro |
Die Überschreitung der Leihfrist von mehr als 40 Tagen, bzw. 10 Tagen bei Kurzausleihe, gilt als Nichtrückgabe des Mediums. Für die Bearbeitung wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 25,00 € je Medium erhoben.
Gebührenordnung
Es gelten die Gebühren, die in der Gebühren- und Entgeltordnung der Hochschulbibliothek der Hochschule Bochum vom 25.01.2010 genannt sind.
Lernort Bibliothek
Die Bibliothek + mehr Rücksicht = angenehmer Lernort
Ihr Beitrag dazu:
- vermeiden Sie laute Gruppenarbeit und Gespräche, es stört
- verzichten Sie aus dem gleichen Grund auf die Benutzung von Mobiltelefonen
- achten Sie darauf, dass Ihr Laptop geräuschlos arbeitet
- Essen ist in den Bibliotheksräumen grundsätzlich nicht erlaubt, da es zu Verschmutzungen führen kann
- Getränke dürfen Sie in einem fest verschlossenen Behälter mitbringen
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass der Ausleihbetrieb im Eingangsbereich und an den Ausleihtheken leider keine völlige Ruhe zulässt.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt bei uns.
Präsenzexemplare
Präsenzexemplare dienen der Arbeit vor Ort. Sie sind nicht ausleihbar.
Zum Präsenzbestand zählen:
- alle Medien, die mit einem roten Punkt gekennzeichnet sind
- alle Loseblattausgaben
- alle ungebundenen Zeitschriftenhefte ohne Barcode
- alle Zeitungen
Verlust von Medien
Bitte teilen Sie uns den Verlust von Medien umgehend mit. So können Sie in Ihrem eigenen Interesse weitere Fristgebühren verhindern.
Verwaltungs- und Benutzungsordnung
Die Verwaltungs- und Benutzungsordnung regelt die Benutzungsbedingungen in der Hochschulbibliothek. Mit Betreten der Hochschulbibliothek erkennen Sie diese Bedingungen an. Auszüge aus unserer Verwaltungs- und Benutzungsordnung finden Sie hier:




