Campus - Velbert.Heiligenhaus

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Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation für Studierende am Campus Velbert/Heiligenhaus

Rückmeldung

Wenn Sie Ihr Studium im kommenden Semester fortsetzen möchten, müssen Sie sich innerhalb der jeweiligen Fristen zurück melden. Die Termine für das nächste Semester finden Sie auf den Webseiten "Termine & Fristen".

Außerdem werden Sie per E-Mail über die aktuellen Modalitäten informiert. Schauen Sie bitte regelmäßig in Ihren E-Mail-Account (vorname.nachname@we dont want spamno spam pleasehs-bochum.de).

Einzahlungen Semester- und Studienbeitrag

Den Semester- und Studienbeitrag überweisen Sie bitte vor Ablauf der Rückmeldefrist, damit der Betrag rechtzeitig auf dem Konto der Hochschule Bochum gutgeschrieben wird!

Wie hoch der von Ihnen zu zahlende Beitrag ist, entnehmen Sie bitte Ihrer   Icon externer Link Selbstbedienungsfunktion.

Nach Fristablauf ist keine automatische Rückmeldung mehr möglich!

Sofern Sie einen Kreditvertrag bei der NRW-Bank abgeschlossen haben, überweisen Sie nur den Semesterbeitrag.

Wenn Ihr Ausbildungsbetrieb die Kosten übernimmt, wird der zu zahlende Betrag für das kommende Semester bei der Firma in Rechnung gestellt.

Nach Eingang der Studienbeiträge und -gebühren auf dem Hochschulkonto muss der Gültigkeitsaufdruck des Studierendenausweises (Multifunktionskarte) inkl. Semesterticket aktualisiert werden.

Da sich die entsprechenden Terminals nur am Standort Bochum befinden, hat sich Herr Gendrullis angeboten, für Sie die Aktualisierung vorzunehmen. Bitte klären Sie mit ihm die Organisation ab.

Studienbescheinigungen können Sie nach erfolgter Rückmeldung über die Icon externer Link Selbstbedienungsfunktion ausdrucken.

Beurlaubung

Auf Antrag können Studierende vom Studium beurlaubt werden, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen wird. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem § 9 der Einschreibungsordnung der Hochschule Bochum oder erkundigen sich im Studierendenservice.

Exmatrikulation

Mit der Exmatrikulation wird das Studium beendet. Die Exmatrikulation kann sowohl jederzeit auf Wunsch des Studierenden erfolgen, als auch von Seiten der Hochschule. Letzteres ist z.B. dann der Fall,

  • wenn Sie sich nicht zurückmelden,
  • wenn Sie in dem Studiengang eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden haben oder zur Prüfung endgültig nicht mehr zugelassen werden.

Weitere Bestimmungen zur Exmatrikulation von Seiten der Hochschule können Sie dem § 7 der Einschreibungsordnung entnehmen.

Den Exmatrikulationsantrag erhalten Sie im Studierendenservice. Der komplette Semester- und Studienbeitrag kann nur erstattet werden, wenn die Exmatrikulation vor Vorlesungsbeginn erfolgt. Für die Erstattung der Kosten für das VRR-Ticket und das NRW-Ticket ist die Vorlage des Studierendenausweises (Multifunktionskarte) erforderlich.

PDF-Dokument

Datum: 1.02.2011 Größe: 50 KB

Einschreibungsordnung der Hochschule Bochum in der Fassung der Vierten Änderungsordnung vom 17. Januar 2011

Noch Fragen?

Das Team des Studierendenservice steht Ihnen gerne zur Verfügung:

  • Buchstaben A - K: Frau Achlihi (0234-32 10094)
  • Buchstaben L - Z: Frau Kruip (0234-32 10093)

Oder per E-Mail: studierendenservice@we dont want spamno spam pleasehs-bochum.de

Zusätzliche Information

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