Nichtraucherschutz

Der Landtag hat am 19. Dezember 2007 das Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen verabschiedet.
Das Nichtraucherschutzgesetz tritt zum 01. Januar 2008 in Kraft.
Damit ist vom 01. Januar 2008 das Rauchen in den Räumen der Hochschule Bochum verboten. Hiervon betroffen sind auch die bisherigen Rauchbereiche in Bauteil B und den Treppenhäusern.
Lediglich an den Raucherstationen im Außenbereich ist das Rauchen weiter zulässig.
Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucherschutzgesetz NRW - NiSchG NRW)
