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Der Hochschulfreiheit Richtung gegeben

Staatssekretär Stückradt und Prof. Dr. Stermberg
Staatssekretär Stückradt (re.) und Prof. Dr. Sternberg

Das Hochschulfreiheitsgesetz des Landes NRW ist mit dem Beginn des Jahres 2007 in Kraft getreten; die Fachhochschulen und Universitäten sollen ihre Zukunft unabhängiger als bisher von politischen Vorgaben selbst gestalten. Deshalb kommt den Ziel- und Leistungsvereinbarungen, die Staatssekretär Michael Stückradt für das Land und Rektor Martin Sternberg für die Fachhochschule Bochum am 16. Januar unterzeichnet haben, eine zentrale Bedeutung zu: Hier vereinbaren Ministerium und Hochschule die wesentlichen Entwicklungsziele für die nächsten vier Jahre. Die Vereinbarung verbindet die Perspektiven der einzelnen Hochschule mit dem wissenschafts- und forschungspolitischen Gesamtinteresse des Landes. Das Hochschulfreiheitsgesetz stelle die Leitplanken auf, gibt Wissenschafts-Staatssekretär Stückradt mit auf den Weg, die Ziel- und Leistungsvereinbarungen markierten Etappenziele. Den schnellsten Weg dorthin finde jede Hochschule selbst am besten - und zwar ohne Detailvorgaben des Landes.

Unsere Pressemitteilung dazu:

Statement des Staatssekretärs

PDF-Dokument

Datum: 16.01.2007 Größe: 44 KB

Statement von Staatssekretär Dr. Michael Stückradt zur Unterzeichnung der neuen Ziel- und Leistungsvereinbarung mit der FH Bochum

Zusätzliche Information

Zielvereinbarung im Wortlaut

PDF-Dokument

Datum: 16.01.2007
Größe: 71 KB

Zielvereinbarung III zwischen dem MIWF NRW und der FH Bochum vom 16.01.2007