Der Hochschulfreiheit Richtung gegeben

- Staatssekretär Stückradt (re.) und Prof. Dr. Sternberg
Das Hochschulfreiheitsgesetz des Landes NRW ist mit dem Beginn des Jahres 2007 in Kraft getreten; die Fachhochschulen und Universitäten sollen ihre Zukunft unabhängiger als bisher von politischen Vorgaben selbst gestalten. Deshalb kommt den Ziel- und Leistungsvereinbarungen, die Staatssekretär Michael Stückradt für das Land und Rektor Martin Sternberg für die Fachhochschule Bochum am 16. Januar unterzeichnet haben, eine zentrale Bedeutung zu: Hier vereinbaren Ministerium und Hochschule die wesentlichen Entwicklungsziele für die nächsten vier Jahre. Die Vereinbarung verbindet die Perspektiven der einzelnen Hochschule mit dem wissenschafts- und forschungspolitischen Gesamtinteresse des Landes. Das Hochschulfreiheitsgesetz stelle die Leitplanken auf, gibt Wissenschafts-Staatssekretär Stückradt mit auf den Weg, die Ziel- und Leistungsvereinbarungen markierten Etappenziele. Den schnellsten Weg dorthin finde jede Hochschule selbst am besten - und zwar ohne Detailvorgaben des Landes.
Unsere Pressemitteilung dazu:
Statement des Staatssekretärs
Statement MIWFT zur Zielvereinbarung III
Statement von Staatssekretär Dr. Michael Stückradt zur Unterzeichnung der neuen Ziel- und Leistungsvereinbarung mit der FH Bochum
