Sie möchten Ihr Familienleben, Studium und Ihre beruflichen Interessen miteinander vereinbaren!
Die Hochschule Bochum hat die umfangreiche Beratung zu allen Fragen der Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf in professionelle Hände gegeben. Die "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung - B.u.K." steht allen Beschäftigten und Studierenden als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Beratungs- und Vermittlungsleistungen von B.u.K. sind für Sie kostenfrei. Die Kosten trägt die Hochschule Bochum.
Die Kosten für die Kinderbetreuung tragen Sie selbst.
Stundensätze zwischen 3 und 6 EUR (Tagesmütter) bzw. 6 und 10 EUR (Kinderfrau) sind möglich, da die Bezahlung der Kinderbetreuung von verschiedenen Faktoren abhängig ist, z. B.:
- Anzahl der Betreuungsstunden, Anzahl und Alter der zu betreuenden Kinder
- Ort der Betreuung
- Besondere Betreuungszeiten
Ihr Kind steht im Mittelpunkt unserer gemeinsamen Interessen
Die Mitarbeiterinnen von B.u.K. sind pädagogische Fachkräfte, die als berufstätige Mütter auch aus eigener Erfahrung die Bedürfnisse und Sorgen von Eltern kennen, die eine geeignete Betreuung für ihr Kind suchen.
Vor der Kontaktaufnahme mit B.u.K. ist in jedem Fall ein Vorgespräch mit Brigitte Kriebel, Tel. 0234 / 32-10005, zu führen.
B.u.K. bietet Ihnen
- Klärung von Betreuungsbedarfs und geeigneter Betreuungsform,
- qualifizierte, erfahrene Tagesmütter und Kinderfrauen,
- eine Vertretungsgarantie im Krankheitsfall,
- Beratung zu Fragen des Betreuungsvertrages,
- Nachweis von Betreuungsplätzen in KiTas/KiGas,
- qualifizierte Notmütter bei Erkrankung des betreuenden Elternteils,
- befristete Kinderbetreuung in den Schulferien, bei Dienstreisen, Weiterbildungen oder Urlaubsvertretungen,
- Unterstützung bei der Suche eines Aupair.
Die Betreuung durch eine Tagesmutter ist Ihre Präferenz?
Viele von B.u.K. vermittelte Tagesmütter verfügen über jahrelange Erfahrung sowie eine umfangreiche Qualifizierung. Voraussetzung für die Vermittlung sind ein Hausbesuch bei der Tagesmutter und das persönliche Kennenlernen der Familie. Alle Tagesmütter müssen eine aktuelle Pflegeerlaubnis vorlegen.
Wenn Sie unser Angebot nutzen möchten, rufen Sie uns frühzeitig an und vereinbaren ein persönliches Gespräch. Wir beraten Sie auch zu Fragen der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Sofern Sie finanzielle Unterstützung für die Kinderbetreuung vom Jugendamt beziehen können, wird die Tagesmutter nach dem jeweils gültigen Tagespflegesatz Ihres zuständigen Jugendamtes abgerechnet.

