CCC - Fachbereich Architektur

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Eignungstest für den Bachelor Studiengang Architektur

Die Einschreibung für den 8-semestrigen (kammerfähigen) Bachelor-Studiengang Architektur an der Hochschule Bochum setzt neben dem Nachweis der Hochschulreife den Nachweis Ihrer studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung voraus.

Ziel des Nachweisverfahrens ist es festzustellen, ob Sie eine künstlerisch-gestalterische Eignung besitzen, die das Erreichen des Studienziels und damit die Verwirklichung des Berufswunsches erwarten lässt.

Schwerpunkt des Verfahrens zur Feststellung dieser Eignung ist die Prüfung einer begrenzten Anzahl Ihrer eigenen künstlerisch-gestalterischen Arbeiten. Ihre Arbeitsproben sollen dabei Aufschluss geben über Ihre visuelle Wahrnehmung, Ihre geometrischen Grundkenntnisse, Ihr räumliches Vorstellungsvermögen, Ihr technisch-künstlerisches Kombinationsgeschick und Ihre Darstellungsfähigkeiten. Bei einem Anwesenheitstermin erstellen Sie drei Arbeitsproben, die am gleichen Tag abzugeben sind.

Siehe auch:

Die Zulassung zum Eignungstest setzt Ihre Anmeldung voraus. Die Anmeldung muss bis zum 06. Juni 2013 erfolgen und ist hier online möglich.

 

Anwesenheit am 13. Juni 2013

Der für alle Bewerber/innen verbindliche Anwesenheitstermin findet am 13. Juni 2013 an der Hochschule Bochum, Lennershofstraße 140, in der Blue Box statt.

Sie müssen persönlich von 13 Uhr bis ca. 17 Uhr anwesend sein und folgende Unterlagen / Materialien mitbringen:

  • Ausweis mit Lichtbild (z.B. Personalausweis oder Führerschein)
  • unbeglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Hochschulreife, bzw. des letzten Schulzeugnisses
  • Stifte nach Ihrer Wahl zum Zeichnen vor Ort (z.B. Filzschreiber, Bleistifte, Buntstifte)
  • Pappkarton als Zeichenunterlage mindestens DIN A 4 Größe

 

Art und Umfang der von einer Kommission in jedem Jahr neu festzulegenden Anwesenheitsaufgaben sind so bemessen, dass sie in einem jeweils festzulegenden Zeitrahmen von 2-3 Zeitstunden gelöst werden können. Die Testaufgaben sind so angelegt, dass alle Bewerber/innen, auch unterschiedlicher Vorbildung, die gleichen Chancen haben.

Über die Zuerkennung der künstlerisch-gestalterischen Eignung entscheidet eine Kommission anhand der vor Ort erstellten Zeichnungen. Die Entscheidung der Kommission über das Ergebnis des Verfahrens wird Ihnen rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist für das Studium (15. Juli 2013) schriftlich mitgeteilt.

Wird Ihre künstlerisch-gestalterische Eignung nicht festgestellt, ist eine erneute Teilnahme an dem Verfahren erst zum nächsten Termin, im darauffolgenden Jahr, möglich.

Der Fachbereich Architektur wünscht Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung und bei der Erstellung der Anwesenheitsaufgaben. Wir freuen uns darauf, Sie nach erfolgreicher Bewerbung zum Semesteranfang im September 2013 zu begrüßen.

Zusätzliche Information

Impressionen Eignungstest

Freitag, 19. Juni 2009