strukturplan + prüfungsordnung 2004_wichtige Einschränkung
Die nachfolgenden Erläuterungen gelten für alle, die zwischen dem WS 2003/04 und dem WS 2007/08 im Bachelor-Studiengang Architektur an der Hochschule Bochum eingeschrieben worden sind.
Ordnungen für die Studienanfänger/innen zum WS WS 2008/09 finden Sie auf den Webseiten vom Studienangebot.
Änderungen Prüfungs- und Studienordnung
Die Prüfungsordnung und die Studienordnung sind in den "Amtlichen Bekanntmachungen" der Hochschule Bochum im Juli 2004 (Nr. 473) veröffentlicht. (Download: siehe rechte Spalte)
Im März 2005 wurde das Notensystem aktualisiert - zurück zu den klassischen Noten von 1 bis 5 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 487, siehe rechte Spalte).
Bitte beachten Sie auch, dass die Dauer des Grundpraktikums vor dem Studium nur noch 8 Wochen beträgt.
Im Januar 2007 verabschiedete der FB-Rat die im Nachfolgenden aufgelisteten "updates":
1. Neuer Studienverlaufsplan
Korrekturen im Wahlfachangebot: 2-Punkte Wahlfächer neben 4 Punkte-Wahlfächern
Immer bedenken: 2 Semester-Wochen-Stunden sind 2 Lehr-Stunden pro Woche - bei 16 Wochen pro Semester sind dies 32 Lehrstunden (oder 24 Zeit-Stunden)
Dafür gibt es 2 Credit-Points. Dies sind 2 x 30 = 60 Stunden "workload", d.h. studentischer Zeitaufwand (incl. Vor- und Nachbereitung, Literaturrecherche, Prüfungen bzw. Leistungsnachweis in Form von Plänen, Referaten etc.)
2. Zwei neue Wahlpflichtfächer
Der Wahlfachkatalog wird ergänzt um die Fächer:
M 1.6 Plastisches Gestalten und
M 2.10 Sondergebiete der Gebäudelehre
3. Grund- und Hauptstudium
Zu § 18 Prüfungen im Grundstudium:
zu den Prüfungen im Grundstudium wird das Fach Baukonstruktion 2 ergänzt.
4. Prüfungen nach dem Grundstudium
§19 Abs. 3
Die Meldung zu den Prüfungen des Hauptstudiums setzt den Abschluss aller Prüfungen des Grundstudiums voraus. Bei den Modulen M 2.2 Gebäudelehre,
M 2.31 Entwerfen1, M 3.21 Baukonstruktion2 M, 4.3 Bauphysik und M 5.2 Architekturtheorie ist mindestens der erste Prüfungsversuch Voraussetzung für die Prüfungsanmeldung im Hauptstudium.
5. Entwurfsbewertung / -benotung
§19 Abs. 4 wird ersetzt durch:
Die Module M 2.31 Entwerfen1, M 2.32 Entwerfen 2 und M 2.33 Entwerfen 3 sind einzeln zu bewerten, ebenso die vier Stegreifentwürfe. Die Entwurfsnoten werden im Zeugnis dokumentiert, die Note der vier Stegreifentwürfe setzt sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten der einzelnen vier Stegreifentwürfe zusammen.
