Fachbereichsrat
Der Fachbereichsrat ist das höchste beschlussfassende Organ des Fachbereichs Bauingenieurwesen und zuständig in allen Angelegenheiten des Fachbereichs, soweit keine andere Zuständigkeit ausdrücklich bestimmt ist. Um seine Aufgaben wahrzunehmen, kann der Fachbereichsrat Ausschüsse, Beauftragte, Kommissionen, Arbeitskreise und Arbeitsgruppen wählen, bestimmen und/oder beauftragen.
Die Sitzungen des Fachbereichsrats sind grundsätzlich öffentlich. Eine Ausnahme bilden Tagesordnungspunkte zu Personalentscheidungen.
Im Fachbereichsrat sind Mitglieder aller vier Statusgruppen der Hochschule Bochum vertreten: Professorinnen und Professoren, akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studentinnen und Studenten.
Die Amtszeit des Fachbereichsrats beträgt zwei Jahre, die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden im Fachbereichsrat werden jeweils für ein Jahr gewählt. Der Vorsitzende des Fachbereichsrates ist der Dekan, sein Vertreter ist der Prodekan.
