KIA - Kooperative Ingenieurausbildung
für alle Diplom- und Bachelorstudiengänge des Fachbereichs
"Elektrotechnik und Informatik"
KIA heißt die kooperative Ingenieurausbildung an der Fachhochschule Bochum. Sie bietet besonders gute Berufschancen durch die Kombination einer betrieblichen Ausbildung und eines Ingenieurstudiums. Im Unternehmen absolviert die Abiturientin oder der Abiturient eine gewerbliche Ausbildung, z.B. in den Ausbildungsberufen Mechatronik, Elektronik oder Informationstechnik.
KIA-Studierende können diese Ausbildung bei guten Leistungen in einer auf zwei Jahre verkürzten Form absolvieren. Sie schließt mit der regulären Prüfung vor der IHK oder der Handwerkskammer ab. Eine Berufsschulpflicht besteht nicht. Die Vorbereitung zur Prüfung erfolgt in der Regel im Ausbildungsbetrieb.
Eine der Voraussetzungen für die verkürzte Ausbildung auf zwei Jahre ist das erfolgreiche KIA-Studium an der Hochschule. Alle anstehenden Testate und Fachprüfungen sind erfolgreich zu bestehen. Hieran haben auch die Unternehmen ein maßgebliches Interesse, denn ihr Engagement ist Teil der Bemühungen um die Förderung des eigenen zukünftigen Ingenieurnachwuchses.
Außerdem können die Betriebe neben dem Abitur und den übrigen formalen Studienvoraussetzungen, besondere Eignungsprüfungen für die Bewerberinnen und Bewerber vorsehen.
Ferner kann die zuständige Kammer oder IHK als Voraussetzung für die vorgezogenen gewerbliche Prüfung nicht nur das oben genannte Bestehen jeder anstehenden Fachprüfung (bestanden ab Note 4) sondern eine Mindestnote (wie z.B. 2,7) fordern.

- Beziehungen und Verpflichtungen zwischen den KIA-Partnern.
Bewerbung zum KIA-Studium
Die Bewerbung zum KIA-Studium erfolgt zunächst bei einem kooperierenden Unternehmen. Da der Abschluss der Ausbildungsverträge sehr frühzeitig erfolgt, empfiehlt es sich, die Bewerbung schon im Herbst für das etwa ein Jahr später beginnende Ausbildungsjahr abzugeben. Neben dem Abitur (ggf. wird das Abiturzeugnis nachgereicht) können, wie oben erwähnt, besondere Eignungsprüfungen für die Bewerberinnen und Bewerber vorgesehen werden. Im Ausbildungsvertrag werden dann auch die Bedingungen der Ausbildungsverkürzung geregelt. Auf dieses Ausbildungsverhältnis hat die Hochschule keinen Einfluss. Die Zuständigkeit für die gewerbliche Berufsausbildung liegt bei den jeweiligen Industrie- und Handelskammern.
Der Abschluss eines Ausbildungsvertrages zwischen Unternehmen und den KIA-Studierenden ist die Voraussetzung zur Einschreibung nach dem KIA-Studienmodell an der Fachhochschule Bochum. Hierzu erfolgt eine formale Bewerbung bis zum 15. Juli des jeweiligen Jahres (Formulare stehen rechtzeitig auf den Webseiten der Hochschule) mit der anschließenden Aufforderung durch die Hochschule zur Einschreibung.
Organisation des KIA-Studiums
Die verkürzte Ausbildung findet in zwei Jahren jeweils an drei Tagen, nämlich Montag bis Mittwoch im Betrieb statt. In diesen zwei Jahren werden die ersten zwei Semester des Grundstudiums an zwei Tagen, nämlich Donnerstag und Freitag, in der FH studiert. Durch entsprechende Organisation sind die zwei Semester, die "normal" ja nur ein Jahr dauern würden, auf vier "halbe" Semester gedehnt.
Nach den genannten zwei Jahren hat der oder die Studierende den Facharbeiterbrief und die ersten beiden Semester des Grundstudiums, also die Ingenieurgrundausbildung, absolviert. Danach werden die Semester 3 bis 7 des normalen I-Studienganges als Semester 5 bis 9 des KIA-Studiengangs studiert.
Das Verfahren erfordert einen besonderen Ausbildungsvertrag zwischen Kandidatin, Ausbildungsbetrieb und IHK. Insbesondere muss die verkürzte gewerbliche Ausbildung zwischen Betrieb und IHK klar geregelt sein; die FH kann hier nur vermitteln, hat aber keinen Einfluss auf dieses "Hoheitsgebiet" der IHK. Der Immatrikulation in den KIA-Studiengang stimmt die FH und der FB bei gegebenen Studienvoraussetzungen im Rahmen der Kapazität des jeweiligen Studiengangs dann zu.
Weitere Informationen zur KIA finden Sie auch auf den KIA-Seiten der Fachhochschule Bochum.

