Studieren im Ausland
Auch Studierende, die in den nationalen Studiengängen eingeschrieben sind, können ein oder zwei Semester an unseren Partnerhochschulen im Ausland studieren und sich Leistungen anerkennen lassen.
Bitte beachten Sie nachfolgende Empfehlungen:
Förderungsmöglichkeiten für Ihr Auslandsstudium: Hinweise gibt das Auslandsamt der Hochschule Bochum.
Die Bewerbungsfrist für ALLE (auch für Studierende des Internationalen Bachelor) durch das Auslandsamt vermittelte Stipendien, z.B. ERASMUS, SOKRATES endet am 01. Juni eines Jahres (s. Aushang).
Die folgenden Hinweise gelten nicht für Studierende der binationalen Studiengänge, die planmäßig an vorgesehenen Partnerhochschule studieren wollen.
Bewerbung: Alle Studierenden, die zum Wintersemester ihr Studium an einer ausländischen Partnerhochschule fortsetzen möchten, müssen bis zum 2. April des Jahres bei dem jeweiligen Betreuer der Kooperation eine vollständige Bewerbung einreichen.
Wenden Sie sich zur Beratung an den für das jeweilige Land zuständigen Beauftragten des Fachbereichs für Auslandskontakte. Klären Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt, was Sie beachten müssen, damit evtl. im Ausland erbrachte Studienleistungen anerkannt werden können!
Im Studiengang Wirtschaft gilt das ECTS-System zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen.
