Wirtschaftsrecht
Die Lehrveranstaltung soll mit den privatrechtlichen Materien vertraut machen, die im Alltag des Wirtschaftslebens die größte Bedeutung haben. Der angehende Betriebswirt soll in die Lage versetzt werden, die privatrechtliche Relevanz kaufmännischer Vorgänge zutreffend einzuschätzen, um neben dem Erwerb eigener Handlungskompetenz einerseits zu erkennen, wann spezialisierter juristischer Rat in Anspruch genommen werden muß, andererseits in arbeitsteiligen Organisationen die Tätigkeit von Juristen überschauen und sachgerecht unterstützen zu können. Dazu ist eine Befassung mit den ersten drei Büchern des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht) und damit sachlich zusammenhängender Materien (Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen, Arbeitsrecht, Produkthaftungsrecht) nötig. Ferner wird das Recht der Kaufleute (1. und 4. Buch des Handelsgesetzbuchs) als das allgemeine Bürgerliche Recht modifizierender Regelungskomplex behandelt. Soweit Zahl und Engagement der Teilnehmer es zulassen, soll die Lehrveranstaltung durch die aktive Beteiligung der Hörer maßgeblich geprägt werden.

