Gesellschaftsrecht
Das Erweiterungsseminar Gesellschaftsrecht richtet sich an Studierende des 5. oder 6. Semesters.
Die Lehrveranstaltung versteht sich als Ergänzung zum Fach Wirtschaftsrecht des Grundstudiums. Behandelt werden die privatrechtlichen Personenzusammenschlüsse, die als Träger eines Unternehmens geeignet sind, vor allem also die Handelsgesellschaften OHG, KG, GmbH und Aktiengesellschaft, daneben aber auch die Gesellschaft Bürgerlichen Rechts und die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung. Strukturelle Unterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften werden aufgezeigt. Jede Gesellschaftsform wird von der Entstehung bis zur Beendigung beleuchtet und daraufhin untersucht, welche Vor- und Nachteile sie aus der Sicht der Mitglieder wie aus der Sicht der Geschäftspartner aufweist. Mitbestimmungs- und Besteuerungsfragen sowie Fragen des Konzernrechts werden im Überblick behandelt.

