Arbeitsrecht
Das Erweiterungsseminar Arbeitsrecht richtet sich an Studierende des 5. oder 6. Semesters.
I. Inhalt und Konzeption
Das Seminar baut auf den in den Veranstaltungen Personal und Wirtschaftsrecht vermittelten arbeitsrechtlichen Grundlagen auf. Lernziel sind praxisrelevante Einzelthemen des individuellen und auch des kollektiven Arbeitsrechts.
In den ersten Seminareinheiten werden allgemeine Grundlagen in Form von Vorlesung und Fallstudien vertieft. Ab der 4. Seminareinheit tragen die Teilnehmer die von ihnen selbst bearbeiteten Themen in Form eines mindestens 30minütigen Vortrages vor und stellen es zur weiteren Diskussion.
Geplant ist zudem eine Exkursion zum Arbeitsgericht.
II. Teilnahme und Leistungsnachweis
Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt. Sollte die Anzahl der Interessenten die Anzahl der Seminarplätze übersteigen, erfolgt die Teilnahme nach dem Losverfahren.
Voraussetzungen für den Erwerb eines Leistungsnachweises sind:
- mindestens 30minütiger mündlicher Vortrag
- Überblicks-Handout für die Teilnehmer im Umfang von maximal 8 Seiten (per Email bis Montag vor dem mündlichen Vortrag an eva.waller@....)
- Anwesenheit von mindestens 3/4 aller Seminartermine
- 90minütige Abschlussklausur zu den gehaltenen Themen im Prüfungszeitraum
III. Termine
Das Seminar findet im Wintersemester 2010/2011 im Regelfall in der Zeit von 12:30 Uhr bis 15:45 Uhr im Raum AW 0-38 statt.
Achtung Ausnahme! Am 30.09.2010 findet die Veranstaltung in der Zeit von 14:15 Uhr bis 15:45 Uhr statt.
IV. Themenvergabe
Die Themen werden im Einzelnen in der 1. Seminareinheit vorgestellt und vergeben.

