Öffentliches Wirtschaftsrecht
Das Erweiterungsseminar "Öffentliches Wirtschaftsrecht" richtet sich an Wirtschaftsstudierende des 5. oder 6. Semesters.
I. Inhalt und Konzeption
Neben den privatrechtlichen Regelungen geben vor allem auch Normen des öffentlichen Rechts dem wirtschaftlichen Handeln einen Rahmen vor. Lernziel des Seminars ist daher eine Einführung in die verschiedensten Bereiche dieses Rechtsgebiets. Behandelt werden in diesem Seminar insbesondere das Gewerberecht, das Außenwirtschaftsrecht, Gewerbliche Schutzrechte, das Haushaltsrecht, das Umweltrecht, aber auch das Wirtschaftsstrafrecht und das Insolvenzrecht.
In den ersten Seminareinheiten werden allgemeine Grundlagen in Form von Vorlesung und Fallstudien vertieft. In den späteren Terminen tragen die Teilnehmer die von ihnen selbst bearbeiteten Themen in Form eines zumindest 30minütigen Vortrages vor und stellen sich der weiteren Diskussion.
II. Teilnahme und Leistungsnachweis
Die Teilnehmerzahl ist im Regelfall auf 26 Personen begrenzt. Interessenten tragen sich zur Anmeldung bitte in die ab Vorlesungsbeginn an der Bürotür AW 1-37 ausgehängte Liste ein. Sollte die Anzahl der Interessenten die Anzahl der Seminarplätze übersteigen, erfolgt die Teilnahme nach dem Prioritätsprinzip.
Voraussetzung für den Erwerb eines Leistungsnachweises sind:
- 30 minütiger Vortrag
- Überblicks-Handout für die Teilnehmer 1 Woche vor dem mündlichen Vortrag
- eine 90minütige Klausur am Ende des Semesters
- Anwesenheit von mindestens 3/4 aller Seminartermine
- Diskussionsteilnahme
III. Themenvergabe
Die Themen werden im Einzelnen in der 1. Seminareinheit vorgestellt nebst Literaturhinweisen. Die Themenvergabe erfolgt danach durch Eintragung in die dann an der Bürotür AW 1-37 ausgehängte Liste.

