Zugangsvoraussetzungen
Aufnahmebedingungen
Voraussetzung für die Aufnahme von B.I.S. ist die Fachhochschulreife (oder allgemeine Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung), eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie der Nachweis einer studienorientierten Teilzeitbeschäftigung im kaufmännischen Bereich im Umfang von mindestens 10 Stunden pro Woche. Durch besondere Vereinbarungen im Teilzeitbeschäftigungsvertrag muss sichergestellt sein, dass die oder der Studierende für die Lehrveranstaltungen und die Prüfungen vom Arbeitgeber freigestellt wird.
Gehalt/Praktikantenvergütung
Die Höhe des jeweiligen Brutto-Gehaltes wird im Arbeitsvertrag geregelt. Das Bruttogehalt unterliegt der Lohnsteuer. Aktuelle Auskünfte zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung erteilen die Sozialversicherungsträger.
Teilzeitarbeitsvertrag
Die Studierenden schließen mit ihrem Arbeitgeber einen den Aufnahmebedingungen entsprechenden Teilzeitarbeitsvertrag vor der Immatrikulation an der Fachhochschule Bochum.
Praxisstudiensemester
Die Durchführung des Praxisstudiensemesters setzt einen entsprechenden Vertrag mit dem Arbeitgeber voraus. Das Praxisstudiensemester wird regelmäßig studienbegleitend in der Zeit vom Ende des dritten Studiensemesters bis zum Anfang des siebten Studiensemesters durchgeführt. Es umfasst eine berufspraktische Tätigkeit im Umfang von mindestens 800 Arbeitsstunden.
Vertrag über die Durchführung eines Praxisstudiensemesters
Bescheinigung Praxisstudiensemesters
Bescheinigung über die Ableistung eines Praxisstudiensemesters
Zulassung zum Praxissemester
Zum Praxisstudiensemester wird auf Antrag zugelassen, wer die Fachprüfungen bestanden hat, die nach dem Studienplan bis zum Ende des dritten Semesters vorgesehen sind. Über die Zulassung zum integrierten Praxisstudiensemester und die förmliche Anerkennung der Praxisstudienplätze entscheidet der Prüfungsausschuss.
