Hochschule Bochum - bochum university of applied sciences

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Patente & Schutzrechte

Grundsätzliches zu Schutzrechten

Mit der Novellierung des § 42 des Arbeitnehmerfindungsgesetzes im Jahre 2002 ist das sogenannte Hochschullehrerprivileg entfallen, d.h. das Recht von Hochschulangehörigen über Patentierung und Verwertung ihrer Erfindungen selbst zu entscheiden.

Die Rechte und Pflichten der davon betroffenen Hochschulbeschäftigten (Professorinnen/Professoren, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, studentische Hilfskräfte) und das mit der Verwertung von Patenten und Erfindungen erforderliche Verfahren haben sich somit geändert.

Nähere Details finden Sie in der "Patent- und Verwertungsstrategie" der Hochschule Bochum.

Welche Erfindungen und Patente fallen unter diese Regelung?

Ab dem 7.2.2002 sind alle Erfindungen und Patente, die Hochschulangehörige (während eines Anstellungsverhältnisses) in dienstlicher Eigenschaft oder im Rahmen ihrer Hochschultätigkeit machen, der Hochschule unverzüglich zu melden. Die Hochschule ist aufgrund dieser Regelung in der Lage, Diensterfindungen ihrer Angehörigen selbst zu patentieren und wirtschaftlich zu nutzen.

Diensterfindungen sind solche, die im Rahmen der obliegenden Tätigkeit an der Hochschule Bochum entstehen oder auf Erfahrungen und Tätigkeiten an der Hochschule beruhen. Dazu gehören auch Erfindungen, die aus Drittmittelforschung hervorgehen oder Erfindungen in Nebentätigkeit, soweit dabei auf Erfahrungen aus dem Hauptamt zurückgegriffen wird.

Wie melde ich mein Patent oder meine Erfindung an?

Wenn Sie der Meinung sind, ein Patent oder eine Erfindung ist entstanden, müssen Sie dies Ihrer Hochschule mitteilen. Die Bearbeitung Ihrer Diensterfindung läuft nach einem bestimmten Verfahren ab und wird mit Ihrer schriftlichen Erfindungsmeldung gestartet.

Die Erfindungsmeldung ist möglichst persönlich im Dezernat 3 (KIT) abzugeben. Hier erhalten Sie eine Eingangsbestätigung für Ihre Meldung.

Die Hochschule prüft den Antrag formal (z.B. auf bestehende Rechte Dritter usw.) und leitet die entsprechenden Unterlagen an die PROvendis GmbH weiter.

Für die Erfindungsmeldung aus der Hochschule Bochum kann das hier hinterlegte Formular heruntergeladen werden:

Microsoft-Word-Dokument

Datum: 3.03.2011 Größe: 525 KB

Erfindungsmeldung für Angehörige der Hochschule Bochum

Zusätzliche Information

Ansprechpartner

Gertrud Hötten

Dipl.-Biol. Gertrud Hötten

Raum: C 0-03
Hochschule Bochum
Lennershofstraße 140
44801 Bochum
Tel.: +49 234 3210135
Fax: +49 234 3214312
gertrud.hoetten@hs-boc...