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FuE Grundlagen

Die Fachhochschule Bochum hat im Jahr 2006 unter der Federführung des Prorektors für Forschung, Entwicklung und Transfer ein Grundlagenpapier zum Themenkomplex 'Forschung und Entwicklung an der Fachhochschule Bochum' erarbeitet, in den Hochschulgremien beschlossen und als zukünftige Handlungsgrundlage veröffentlicht.

Die Veröffentlichung ist erfolgt in den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 523 vom 16. Oktober 2006.

Der komplette Text, der zwischenzeitlich auf Wunsch des Rektorats in einigen wenigen Details überarbeitet worden ist, kann im Folgenden in Gänze eingesehen werden (die Originalfassung des Textes findet sich als PDF-Datei am Schluss dieser Seite).

Die jeweils thematisch passenden Textauszüge sind auch auf den dieser Seite untergeordneten Informationsseiten zu finden. 

 

~~~~~~~~~~~~~~~~~~

 

Fachhochschule Bochum

Der Prorektor für Forschung, Entwicklung und Transfer

Prof. Dr. Rolf Bracke

 

16. Oktober 2006 (siehe Fußnote 1)

 

Az.: Dezernat 3 KIT - 3 - 5/6/7 - Mö

 

Grundlagen für Forschung und Entwicklung an der Fachhochschule Bochum

 

Leitlinien und grundsätzliche Regelungen für:

Forschung und Entwicklung sowie Transfer, Patente und Verwertung, Forschungs- und Entwicklungsevaluation

sowie

Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten

 

Inhalt

1. Das Selbstverständnis der Fachhochschule Bochum

2. Grundsätze der Forschungs- und Entwicklungspolitik sowie der Ergebnisverwertung

3. Grundsätze der Patent- und Verwertungsstrategie

4. Grundprinzipien der Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie der Forschungs- und Entwicklungsevaluation

5. Maßnahmen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten

6. Bestellung der Ombudsperson nach Punkt 5

7. Gremienbeschlüsse

8. In-Kraft-Treten

Anlage 1 zur Detaillierung des Punktes 5

 

1.

Ausgangspunkt:

Das Selbstverständnis der Fachhochschule Bochum

Die Fachhochschule Bochum ist eine moderne, international ausgerichtete, innovative und praxisnahe Hochschule mit engen Vernetzungen mit der regionalen und überregionalen Wirtschaft. Sie bietet als serviceorientierte Hochschule ideale Voraussetzungen für qualitativ hochwertige Ausbildung, Forschung und Weiterbildung in den Kompetenzzentren Construction, Engineering und Business.

Engagierter, offener Transfer von Technologie und Wissen als Folge erfolgreicher Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten ist unter Berücksichtigung der Schutzrechte sowie Verwertungsinteressen eines der Hauptanliegen der Fachhochschule Bochum.

2.

Grundsätze der Forschungs- und Entwicklungspolitik sowie der Ergebnisverwertung an der Fachhochschule Bochum

In der Fachhochschule Bochum stehen die Zielsetzungen der Lehre sowie der Forschung und Entwicklung gleichberechtigt nebeneinander.

Sie bedingen und bereichern einander zur ständigen Fortentwicklung der Fachdisziplinen. In diesem Sinne stellt das Aktionsfeld ‚Forschung und Entwicklung’ einen eigenständigen Leistungsauftrag der Fachhochschule Bochum dar, der mit eigenen Ressourcen in enger Zusammenarbeit mit der Lehre erfüllt wird.

Forschungs- und Entwicklungsprojekte liefern zunehmend auch einen maßgeblichen Beitrag zur finanziellen Leistungsfähigkeit der Fachhochschule Bochum.

Grundlegende und wesentliche Aspekte der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten an der Fachhochschule Bochum sind die Lebensdienlichkeit und gesellschaftliche Relevanz ihrer Aufgabenstellungen sowie die Nachhaltigkeit und Verwertbarkeit der erwarteten Ergebnisse. Die Fachhochschule Bochum stellt sich der Verantwortung, die Auswirkungen wissenschaftlicher Erkenntnisse auf die Gesellschaft und die Umwelt zu berücksichtigen. Zudem werden in den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Fachhochschule Bochum die Grundsätze des Gender Mainstreamings und des Diversity Managements sowie multidisziplinärer Zusammenarbeit berücksichtigt.

Forschung und Entwicklung umfasst in diesem Sinne die Tätigkeiten, die dem Zweck dienen, neue Erkenntnisse zu generieren bzw. vorhandenes Wissen in einen neuen Kontext zu stellen. Diese Zielstellung setzt umfassende Kenntnis über das bestehende Wissen voraus. Die Ausgangsfragestellungen und die Forschungs- und Entwicklungsinhalte tragen den Problemen Rechnung, die mit der jeweiligen Praxis verbunden sind. Das als Ergebnis dieser Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten neu gewonnene Wissen fließt sowohl in die Lehre wie auch in die Praxis ein und kommt damit sowohl mittel- wie auch unmittelbar einem konkreten Nutzerkreis bzw. der Gesellschaft zu Gute.

Die Fachhochschule Bochum versteht sich daher als Innovationsträgerin und Impulsgeberin insbesondere für die wirtschaftliche und strukturelle Weiterentwicklung im Land Nordrhein-Westfalen und insbesondere in der Metropole Ruhr. Um dem Anspruch einer Innovationsträgerin und Impulsgeberin gerecht werden zu können, setzt die Hochschule auf einen Dialog mit der Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Gruppen.

Der Verwertungsprozess von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen wird durch die Fachhochschule Bochum unter Einbeziehung externer Partner organisiert. Die Fachhochschule Bochum plant zudem, eine eigene Transfergesellschaft zu gründen.

Die die Fachhochschule Bochum im öffentlichen Erscheinungsbild prägende, relevante Forschung und Entwicklung findet insbesondere in Forschungsschwerpunkten statt, die den in entsprechenden Zielvereinbarungen ausgewiesenen Profilschwerpunkten der Hochschule zugeordnet sind.

Praxisorientierte, anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie damit verbundene Dienstleistungsaktivitäten verknüpfen die herausragenden Kompetenzen der Fachhochschule Bochum in ihren Profilschwerpunkten mit den aktuellen Bedürfnissen des Marktes. Sie dienen zudem stetiger Innovationsförderung sowie dem Technologietransfer und sichern insbesondere die hohe Qualität der Ausbildung in den Masterstudiengängen und damit die hohe Kompetenz ihrer Absolventinnen und Absolventen. Hierzu wird sich die Fachhochschule Bochum verstärkt in nationale und internationale Forschungsverbünde einbinden.

Die Fachhochschule Bochum unterstützt die allgemeine Verbesserung des Forschungs- und Entwicklungsklimas sowie die Stärkung des Bewusstseins ihrer Mitglieder für die Wichtigkeit und Notwendigkeit von Forschung und Entwicklung mit Hilfe von strategischen Entscheidungen und Maßnahmen in folgenden Bereichen:

1. Verbesserung der finanziellen Voraussetzungen

u.a.

· durch die regelmäßige Bereitstellung eines relevanten Anteils des Hochschulhaushalts zur Verbesserung der Forschungs- und Entwicklungsbedingungen,

· durch die Verwendung eines Anteils der Studienbeiträge zur qualitativen Absicherung der Masterstudiengänge,

· durch die Einführung eines Modells zur finanziellen Belohnung der Forscherinnen und Forscher für die Einwerbung von Forschungs- und Entwicklungsmitteln,

· durch die Entwicklung von Kreditmodellen zur Vorfinanzierung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben;

2. Verbesserung der personellen Voraussetzungen

u.a.

· durch eine gezielte Anpassung der Strukturen und der Personalgewinnung an Forschungs- und Entwicklungsbedürfnisse in den Fachbereichen, insbesondere in den Profilschwerpunkten, über die Berufung forschungs- und drittmittelstarker Professorinnen und Professoren,

· durch die Einbindung forschungsorientierter Gastprofessorinnen und Gastprofessoren,

· durch den Ausbau von Personalentwicklungsmaßnahmen für Forschungsinteressierte,

· durch die verbesserte Nutzung freier Zeitkontingente (z.B. Deputatsreduktionen für Forscherinnen und Forscher und die Förderung von Forschungsfreisemestern),

· durch verstärkten Einsatz von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Stammpersonal in forschungsaktiven Bereichen,

· durch die Förderung akademischer Weiterbildung (insbesondere über Promotionsmöglichkeiten) für zeitlich befristete wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Forschungs- und Entwicklungsprojekten,

· durch die Einbindung von Studierenden der Masterstudiengänge In Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf zeitlich befristeten Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;

3. Verbesserung des Forschungsmarketings

u.a.

· durch eine offensive Außendarstellung der Fachhochschule Bochum als eine Forschungs- und Entwicklungshochschule,

· durch eine umfassende und öffentlich zugängliche Dokumentation aller Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten,

· durch eine verstärkte Präsentation der Profilschwerpunkte der Fachhochschule Bochum als Pool von Forschungs- und Entwicklungs- sowie Dienstleistungspartnern;

4. Verbesserung der organisatorischen Rahmenbedingungen

u.a.

· durch die Gründung einer eigenen Transfergesellschaft der Fachhochschule Bochum und die Einbindung in die geplanten Aktivitäten der Innovationsallianz NRW,

· durch optimierte Servicestrukturen und -maßnahmen für Forscherinnen und Forscher im administrativen Bereich,

· mit einer proaktiven Unterstützung der Forscherinnen und Forscher durch die Hochschulverwaltung hinsichtlich der Administration von Drittmittelprojekten;

5. weitere Begleitmaßnahmen

u.a.

· die Einführung eines regelmäßigen Forschungspreises,

· die Weiterentwicklung des Unterstützungsangebots für Forscherinnen und Forscher z.B. in Bezug auf Netzwerkentwicklung und Einbindung in bestehende Netzwerke, Messebeteiligungen, Vortrags- und Veröffentlichungsplatzierungen. 

3.

Grundsätze der Patent- und Verwertungsstrategie der Fachhochschule Bochum

Hervorragende Forschungs- und Entwicklungsleistungen sowie das daraus resultierende Wissen sind wesentliche Ressourcen und wissenschaftliche Kompetenznachweise der Fachhochschule Bochum.

Hieraus hervorgehende Hochschulerfindungen, die das Potenzial zur Verwertung aufweisen oder von strategischem Interesse sind, wird die Fachhochschule Bochum schützen (für Erfindungen ohne positive Verwertungsprognose werden in der Regel keine Schutzrechte angemeldet). Es wird sichergestellt, dass die Anmeldeverfahren für gewerbliche Schutzrechte ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die Kosten für die Patentierungs- und Verwertungsvorgänge übernehmen die Fachhochschule Bochum und ihre strategischen Partnerinnen oder Partner.

Das für Forschung, Entwicklung und Transfer zuständige Mitglied der Hochschulleitung fungiert als Patentbeauftragte oder als Patentbeauftragter. Die Kommission für Forschung und Entwicklung bildet aus ihrer Mitte bei Bedarf ein Patentgremium zur Unterstützung der Prorektorin oder des Prorektors. Die abschließenden Entscheidungen zur Inanspruchnahme von Erfindungen sowie zu deren Verwertung trifft das Rektorat, ggf. unter Einbeziehung des Patentgremiums.

Die Fachhochschule Bochum ist bestrebt, ein Patentportfolio auf- und stetig auszubauen, die Schutz- und Verwertungsrechte zu bündeln sowie unter Einbindung der Erfinderinnen und Erfinder professionell und bestmöglich zu bewirtschaften.

Die wirtschaftliche Verwertung soll in einer ersten Stufe in ein selbsttragendes Finanzierungskonzept münden und in einer weiteren Entwicklungsstufe langfristig der Stärkung der finanziellen Leistungsfähigkeit und Unabhängigkeit der Fachhochschule Bochum dienen, was in der Folge die Unabhängigkeit von Forschung und Entwicklung stützt.

An den Erträgen aus der Verwertung hochschuleigener gewerblicher Schutzrechte werden die Erfinderinnen und Erfinder entsprechend der gesetzlichen Vorgaben beteiligt.

Die Fachhochschule Bochum fördert in diesem Zusammenhang systematisch Unternehmensgründungen von Hochschulmitgliedern sowie Absolventinnen und Absolventen und gestaltet Verwertungsregelungen, die neuen Unternehmen einen optimalen Start ermöglichen.

Bei im Rahmen von Kooperations-, Forschungs- und Entwicklungsverträgen mit externen Partnerinnen und Partnern entstehenden Erfindungen werden zur Sicherung eines fairen und verlässlichen Interessenausgleichs frühzeitig Vereinbarungen mit den Partnerinnen und Partnern über gewerbliche Schutzrechte getroffen.

Das Dezernat 3 KIT der Hochschulverwaltung hat die grundsätzliche operative Prozessverantwortung.

Die Fachhochschule Bochum arbeitet bezüglich der Bewertung von Erfindungsmeldungen, der Anmeldung und Aufrechterhaltung von Schutzrechten sowie der Verwertung über Lizenzvergaben oder Verkäufe mit Industriepartnern, Verwertungsagenturen (insbesondere der PROvendis GmbH, Mülheim an der Ruhr) sowie Patentanwälten zusammen. Nach ihrer Gründung wird die Transfergesellschaft der Fachhochschule Bochum in alle Verwertungsprozesse einbezogen.

Diese Grundsätze der Patent- und Verwertungsstrategie der Fachhochschule Bochum sind die Basis für einen konkreten Leitfaden, der alle Forschungsinteressierten, Erfinderinnen und Erfindern in übersichtlicher und verständlicher Form über die Abläufe von Patentierungs- und Verwertungsfällen informiert.

4.

Grundprinzipien der Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie der Forschungs- und Entwicklungsevaluation der Fachhochschule Bochum

4.1

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten

Die Fachhochschule Bochum fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte intern nach einem standardisierten Verfahren auf Basis vorab durch die Projektverantwortlichen darzulegender Projektangaben. Die Anträge umfassen neben Angaben analog der Profilschwerpunktbeschreibungen weitere Kennzahlen, wie Laufzeit des Projekts, wiss. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, kohärente Projekte und Abschlussarbeiten, wissenschaftliche Kooperationen, wirtschaftliche Kooperationen sowie die Stellungnahme der Fachbereichsleitung zur Projektrelevanz und der Verortung im Gesamtprofil des Fachbereichs.

Die Projektergebnisse müssen spätestens ein halbes Jahr nach Ablauf des Projekts hochschulintern in adäquater Form veröffentlicht werden. Eine weitere Projektförderung ist von dieser Darstellung abhängig.

Gefördert werden in diesem Kontext:

· Projekte, die das bestehende Forschungs- und Entwicklungsprofil der Fachhochschule Bochum weiter ausbauen und in der Außenwahrnehmung schärfen (Leuchttürme, Kompetenzinitiativen);

· die Initialisierung des strategischen Aufbaus neuer Forschungsfelder, ohne jedoch bei der Mittelvergabe ein „proporzbezogenes Gießkannenprinzip“ anzuwenden; dazu zählt auch die Unterstützung von Antragverfahren im Rahmen nationaler und internationaler Förderprogramme im Verbund mit Hochschulen im In- und Ausland;

· die Finanzierung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern in kooperierenden Promotions- oder Masterprogrammen mit Hauptarbeitsplatz an einem Institut der Fachhochschule Bochum;

· Forschungsaktivitäten zur Vorbereitung von oder in Kooperation mit Technologieausgründungen an der Hochschule (z.B. auch mit der geplanten eigenen Transfergesellschaft der Fachhochschule Bochum) sowie

· Forschungsaktivitäten mit finanzieller Beteiligung der Fachbereiche. Um der Verantwortung der Fachbereiche hinsichtlich der notwendigen Stärkung des Forschungsklimas an der Fachhochschule Bochum Rechnung zu tragen, wird eine substanzielle Eigenbeteiligung erwartet.

Über die Vorschläge zur Vergabe von Forschungs- und Entwicklungszuwendungen entscheidet die Kommission für Forschung und Entwicklung unter Leitung des für Forschung, Entwicklung und Transfer zuständigen Mitglieds der Hochschulleitung. 

4.2

Forschungs- und Entwicklungsevaluation

Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Fachhochschule Bochum müssen angesichts der hohen Ansprüche und Erwartungen an ihre Ergebnisse nationalen und internationalen Vergleichen standhalten. Daher orientieren sich die qualitätssichernden und -fördernden Verfahren der Fachhochschule Bochum stringent an nationalen und internationalen Standards.

Neben den üblicherweise externen Begutachtungsverfahren in nationalen und internationalen Forschungsförderprogrammen ist es daher erforderlich, regelmäßige interne Qualitätskontrollen vorzunehmen, die es sowohl den Forscherinnen und Forschern möglich machen, Projekte ggf. neu auszurichten, als auch der Hochschulleitung sowie den Fachbereichen und Kompetenzzentren ermöglichen, im Sinne der strategischen und konkreten Zielsetzungen der Fachhochschule Bochum steuernd bzw. korrigierend einzugreifen.

Insbesondere hinsichtlich der Beteiligung der Fachhochschule Bochum an speziellen, fachhochschulbezogenen Förderprogrammen (z.B. über die ‚Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen - AiF’ oder bei der Beantragung einer ministeriellen Anerkennung von Kompetenzplattformen), die ggf. eine vorherige hochschulinterne Antragsselektion erfordert, erfolgt eine Qualitätsprüfung durch ein Gremium aus der Mitte der Kommission für Forschung und Entwicklung, geleitet durch das für Forschung, Entwicklung und Transfer zuständige Mitglied der Hochschulleitung und ggf. ergänzt um auf die jeweiligen Förder- und Antragsinhalte spezialisierte Expertinnen und Experten.

Hierzu werden die folgenden Qualitätskriterien und Evaluationsprozesse festgelegt, die einfach und möglichst objektiv überprüfbar sind (siehe Fußnote 2).

Ziel der Evaluation von Forschung und Entwicklung an der Fachhochschule Bochum ist die Erfassung des aktuellen Stands im regionalen, nationalen und internationalen Vergleich und die Weiterentwicklung von Forschung, Technologie- und Wissenstransfer. Zudem soll die Diskussion ihrer Wirkungen in die Region und darüber hinaus erörtert werden. In diesem Kontext ist dem besonderen Profil des Hochschultyps Fachhochschule Rechnung zu tragen und vor allem die Anwendung von Forschungsergebnissen und wissenschaftlichen Methoden zur Lösung von Praxisaufgaben zu bewerten. Deshalb werden Vertreterinnen und Vertreter aus der Praxis (z.B. über Qualitätsaudits, Forschungsforen oder Strategieworkshops) in die Bewertungsverfahren einbezogen.

Die Forschungs- und Entwicklungsevaluation der Fachhochschule Bochum (siehe Fußnote 3) erfasst drei relevante Bereiche:

· Forschung und Entwicklung auf Kompetenzzentrums- bzw. Fachbereichsebene

Die Hochschule erstellt auf Basis der Fachbereichsinformationen einen jährlichen Forschungsbericht.

Indikatoren für eine regelmäßige Beurteilung von Forschung, Technologie- und Wissenstransfer in den Lehr- und Forschungsbereichen der Hochschule sind

u.a.

· die unter Punkt 2. Absatz 4 aufgeführten grundlegenden und wesentlichen Aspekte der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten an der Fachhochschule Bochum wie

- Lebensdienlichkeit,

- gesellschaftliche Relevanz,

- Nachhaltigkeit,

- Verwertbarkeit,

- Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt,

- Berücksichtigung des Gender Mainstreamings,

- Beachtung der Ziele des Diversity Managements,

- multidisziplinäre Zusammenarbeit,

· die Anzahl der Projekte (mit besonderer Gewichtung von Projekten, die Qualitätsanforderungen z. B. im Rahmen der EU-Förderung oder der Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft genügen müssen, ebenso wie Kooperationsprojekte mit Universitäten oder Forschungseinrichtungen),

· das Drittmittelvolumen,

· die entsprechenden Publikationen,

· Gutachtertätigkeiten

· Vorträge auf Fachtagungen,

· Patente,

· Präsentationen realisierter Innovationen,

· Zahl der in Forschungs- und Entwicklungsprojekte einbezogenen Diplom-/Mas-terarbeiten und Dissertationen sowie

· wissenschaftliche und transferbezogene Auszeichnungen.

· Forschung und Entwicklung in den Profilschwerpunkten

Die hiesige Forschungsevaluation der Profilschwerpunkte in Forschung und Entwicklung folgt einem verbindlichen zweistufigen „informed peer review“-Verfahren, in dem externe Gutachter auf Basis eines internen Berichts Forschungsschwerpunkte und -projekte an der Fachhochschule Bochum bewerten. Dies ermöglicht sowohl quantitative wie auch qualitative Bewertungen der lokalen Forschung und Entwicklung und die Erstellung eines vergleichenden Forschungsportfolios sowie eine Positionierung in der regionalen, nationalen und internationalen Forschungslandschaft.

In der ersten Stufe erstellt der zu bewertende Bereich einen Selbstreport, in dem zum einen das Profil des Faches (Disziplinenportfolio), seine Schwerpunkte, die ressourcenbezogenen Rahmenbedingungen sowie die Einbindung des Schwerpunktes in die Organisation oder Lehreinheit etc. dargestellt wird. Außerdem umfasst der Bericht u.a. die entsprechenden Projektbeschreibungen, wie Ausgangslage, Ziele, Methodik, kohärente Projekte, zu erwartende Ergebnisse (u.a. Existenzgründungen, Produkte, Patente, Verfahren), Praxisbezug, zu erwartende Drittmittel, Mittelverwendung, Bezug zum Forschungsprofil der Fachhochschule Bochum und stellt die Auswirkungen auf die Lehre dar.

In einer zweiten Stufe wird das eigentliche „peer review-Verfahren“ über externe Gutachter mit einer entsprechenden Ergebnisdokumentation durchgeführt.

Die Fachbereiche bzw. die Verantwortlichen für den Profilschwerpunkt definieren selbstständig die entsprechenden Vergleichs-/Exzellenzgrößen (Hochschulen, Forschungsverbände, Keypapers) und benennen ggf. externe Experten des Forschungs- und Entwicklungsfeldes.

Der Abschlussbericht der Gutachter wird hochschulintern veröffentlicht. Für die ausgewiesenen Profilschwerpunkte in der Forschung wird dieses Verfahren regelmäßig, mindestens alle 2 bis 3 Jahre, sowie aufgrund aktueller oder besonderer Anlässe, wie z.B. Neuausrichtungen, durchgeführt.

Bei Bedarf wird dieses Verfahren auch für die Bewertung von einzelnen Forschungs- und Entwicklungsprojekten angewendet.

5.

Maßnahmen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Fachhochschule Bochum

Die Fachhochschule Bochum wird sich im Rahmen der Umsetzung der in diesem Grundlagenpapier beschriebenen Forschungs- und Entwicklungsstrategien zukünftig auch verstärkt um Fördermittel der großen, überregionalen Forschungsfördereinrichtungen (wie z.B. der Deutschen Forschungsgemeinschaft) bemühen.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilhabe an diesen Förderprogrammen ist die verbindliche Anerkennung und konkrete Umsetzung von hochschulinternen Regelungen zu

· Maßnahmen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

und zum

· Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten.

Die detaillierten Regelungen hierzu, die mit der Verabschiedung dieses Grundlagenpapiers von der Fachhochschule Bochum anerkannt werden, ergeben sich aus der Anlage 1.

Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Regelungen bestellt das Rektorat aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren oder der in Forschung und Entwicklung erfahrenen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Ombudsperson als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für alle Angehörigen der Hochschule. Näheres hierzu ergibt sich ebenfalls aus der Anlage 1.

6.

Bestellung der Ombudsperson nach Punkt 5.

Das Rektorat bestellt mit Beschluss vom 10. Oktober 2006 eine erste Ombuds-person gem. Ziff. 5.2.2 für die Zeit vom 10. Oktober 2006 bis zum 9. Oktober 2010.

7.

Gremienbeschlüsse 

Verabschiedet von

der Kommission für Forschung und Entwicklung am 14. September 2006,

dem Senat am 25. September 2006 sowie

dem Rektorat am 10. Oktober 2006 (unter Berücksichtigung von Änderungen gegenüber dem von der Kommission für Forschung und Entwicklung sowie dem Senat beschlossenen Text).

8.

In-Kraft-Treten

Diese Leitlinien und grundsätzlichen Regelungen für Forschung und Entwicklung, Patente und Verwertung, Forschungs- und Entwicklungsevaluation sowie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten treten am Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Fachhochschule Bochum Nr. 523 vom 16. Oktober 2006 (in einer Fassung noch ohne Berücksichtigung der letzten Änderungen durch das Rektorat).

 

im Original gezeichnet

(Prof. Dr. Rolf Bracke)

~~~~~~~~~~~~~~

 

Anlage 1

zu den Grundlagen für Forschung und Entwicklung an der Fachhochschule Bochum vom 1. September 2006

Maßnahmen zu Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Fachhochschule Bochum

Die nachfolgenden Regelungen basieren auf den Vorschlägen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft aus Januar 1998 und den Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten in den Hochschulen aus Juli 1998 (siehe Fußnote 4). Nur die verbindliche Anerkennung und konkrete Umsetzung dieser detaillierten Regelungen durch alle an Forschungs- und Entwicklungsprozessen Beteiligten ermöglicht der Fachhochschule Bochum dauerhaft die Teilhabe an Forschungsförderprogrammen. 

1

Maßnahmen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Wissenschaft als systematisch-methodischer Prozess des Erforschens und Erklärens von Natur und Kultur ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Selbst wenn Forschung auf reines Erkennen ausgerichtet ist, können daraus gewonnene Ergebnisse für eine Anwendung auch durch andere offen stehen. Hieraus können sich in vielerlei Hinsicht weitreichende Konsequenzen für den Menschen und seine natürlichen, technischen und sozialen Lebensgrundlagen ergeben; deshalb muss gerade auch der wissenschaftliche Fortschritt einer ständigen Reflexion unterliegen. Auch steht die Wissenschaft selbst in einem Prozess des gegenseitigen Nehmens und Gebens. All dies setzt absolute Verlässlichkeit des Forschens und seiner veröffentlichten Ergebnisse voraus.

Damit fällt allen an der Forschung Beteiligten eine große Verantwortung zu. Da vom Ergebnis ihrer Arbeit mittelbar oder unmittelbar die künftige Entwicklung entscheidender Lebensbereiche und technische Innovationen sowie nicht zuletzt auch der wissenschaftliche Fortschritt abhängen können, kommen der Korrektheit ihrer Methoden, der Redlichkeit bei Darstellung von Ergebnissen und der Unverfälschtheit ihrer Veröffentlichungen wesentliche Bedeutung zu. Um dies zu gewährleisten, sind an die wissenschaftliche Arbeit und den Umgang mit den Ergebnissen vor allem nachfolgende Anforderungen zu stellen.

· Allgemeine Prinzipien wissenschaftlicher Arbeit (‚lege artis’) sind zu befolgen.

· Die Arbeiten sind nach dem neuesten Stand der Forschung durchzuführen. Dies setzt die Kenntnis und Verwertung des jeweils aktuellen Schrifttums und die Verwendung der dem Forschungsstand entsprechenden Methoden voraus.

· Je nach der betreffenden wissenschaftlichen Disziplin sind die eingesetzten Methoden und die Befunde zu dokumentieren. Dabei sind Wiederholbarkeit und Nachvollziehbarkeit wesentlich, was nur bei genauer und vollständiger Dokumentation des Ausgangspunktes, des wissenschaftlichen Vorgehens und der Ergebnisse möglich ist.

· Weitere Wesensmerkmale wissenschaftlicher Arbeit sind das Ernstnehmen von Zweifeln und die Redlichkeit der Argumentation. Ergebnisse wissenschaftlicher Arbeit sollten nicht als festgestellt ausgegeben werden, solange sie nicht auf unabhängigem Wege Bestätigung gefunden haben; jede Interpretation bemisst sich nach den Kriterien der Plausibilität. Bei der wissenschaftlich erwünschten Auseinandersetzung mit anderen Auffassungen haben sich Forscherinnen und Forscher an die selbstverständlichen Standards einer integren Argumentation zu halten.

· Wissenschaftliche Erkenntnisgewinne werden in Form von Publikationen der Öffentlichkeit mitgeteilt. Dabei sollte die Wiedergabe des Befunds und dessen Interpretation klar unterscheidbar sein. Ebenso wie die wissenschaftliche Beobachtung, das Experiment, die Feststellung der Befunde und deren Interpretation ist auch die Publikation Teil des wissenschaftlichen Prozesses, für den die Autorinnen und Autoren die jeweilige Verantwortung bzw. Mitverantwortung zu übernehmen haben.

Aus diesen allgemeinen Zielsetzungen und Verantwortlichkeiten sind - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - die nachfolgenden aktiven Maßnahmen abzuleiten.

· Alle Verantwortlichen haben durch geeignete Organisation des Arbeitsbereiches dafür Sorge zu tragen, dass die Aufgaben der Leitung, Aufsicht, Konfliktregelung und Qualitätssicherung eindeutig zugewiesen sind und gewährleistet ist, dass sie tatsächlich wahrgenommen werden.

· Der Ausbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses muss besondere Aufmerksamkeit gelten. Eine angemessene Betreuung ist sicherzustellen. Dazu gehören auch regelmäßige Besprechungen und die Überwachung des Arbeitsfortschritts.

· Bei der Leistungsbewertung für Prüfungen, Verleihungen akademischer Grade, Beförderungen, Einstellungen, Berufungen und Mittelzuweisungen sollen Originalität und Qualität stets Vorrang vor Quantität haben.

· Die oder der für ein Forschungsprojekt Verantwortliche hat sicherzustellen, dass Originaldaten als Grundlagen für Veröffentlichungen 10 Jahre sicher aufbewahrt werden. Weitergehende Aufbewahrungspflichten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sowie zum Schutz personenbezogener Daten bleiben hiervon unberührt.

· Autorinnen und Autoren einer wissenschaftlichen Veröffentlichung tragen die Verantwortung für deren Inhalt gemeinsam. Die Ausnahmen sollten kenntlich gemacht werden. Alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die wesentliche Beiträge zur Idee, Planung, Durchführung oder Analyse der Forschungsarbeit geleistet haben, sollten die Möglichkeit haben, Koautoren zu sein. Personen mit kleinen Beiträgen werden in der Danksagung erwähnt. Koautorenschaft ehrenhalber ist ausgeschlossen.

· Grundsätzlich sind die mit öffentlichen Mitteln erzielten Forschungsergebnis zu veröffentlichen, ebenso ist über falsifizierte Hypothesen oder Irrtümer öffentlich zu berichten. Dabei sind Redlichkeit in der Anerkennung und angemessenen Berücksichtigung der Beiträge von Vorgängerinnen und Vorgängern, Konkurrentinnen und Konkurrenten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbstverständlich.

· Im Forschungszusammenhang werden Regeln guter Kollegialität und Kooperation beachtet. Das erfordert die sorgfältige, uneigennützige und unvoreingenommene Begutachtung wissenschaftlicher Arbeiten anderer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Doktoranden und Studierender ohne willkürlichen Verzug, den Verzicht von Gutachtertätigkeiten bei Befangenheit sowie die vertrauliche Behandlung von wissenschaftlichen Ergebnissen, die man vertraulich erhalten hat.

· Studierende und Doktoranden sind mit den Regeln guter wissenschaftlicher Arbeit vertraut zu machen. Die Prinzipien guter wissenschaftlicher Arbeit sind durch das Vorbild wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und insbesondere durch Professorinnen und Professoren beispielhaft erfahrbar zu machen und von allen Beteiligten einzufordern in Seminaren, bei der Betreuung von Diplom- oder Promotionsarbeiten und in allen Forschungsprojekten (aktive Anregung offener wissenschaftlicher Diskussion, Anerkennung verwendeter Ideen und Resultate Dritter, korrektes Zitieren in Publikationen). Die Verantwortung liegt bei allen Lehrenden bzw. wissenschaftlichen Betreuerinnen und Betreuern, im Rahmen von Forschungsprojekten obliegt sie der oder dem für das Projekt Verantwortlichen.

2

Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten 

2.1

Definition wissenschaftlichen Fehlverhaltens

Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn bei wissenschaftlichem Arbeiten bewusst oder fahrlässig Falschangaben gemacht werden, wenn geistiges Eigentum anderer verletzt wird oder wenn die Forschungstätigkeit anderer maßgeblich beeinträchtigt wird. Als Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis gelten zum Beispiel:

· Erfinden, Fälschung und Unterdrückung von Daten;

· Verlust oder unzureichende Dokumentation von Originaldaten;

· unrichtige Angaben in einem Bewerbungsschreiben oder einem Förderantrag (einschließlich Falschangaben zum Publikationsorgan und zu in Druck befindlichen Veröffentlichungen);

· Verletzung geistigen Eigentums (wie Plagiat, Ideendiebstahl);

· verzerrte Interpretation von Ergebnissen und ungerechtfertigte Schlussfolgerungen;

· Nichtzitieren von verwendeten Ergebnissen anderer;

· erschlichene Autorenschaft in Publikationen;

· Ausschließen berechtigter Autorenschaften;

· Beeinträchtigung der Forschungstätigkeit anderer;

· üble Nachrede in Bezug auf gute wissenschaftliche Praxis;

· Vertrauensbruch als Gutachterin oder Gutachter bzw. als Vorgesetzte oder Vorgesetzter;

· willkürliche Verzögerung von Publikationen bei Gutachtertätigkeit.

Eine Mitverantwortung für Fehlverhalten kann sich unter anderem ergeben aus Beteiligung am Fehlverhalten anderer, Mitautorschaft an fälschungsbehafteten Veröffentlichungen, grober Vernachlässigung der Aufsichtspflicht in Forschungsprojekten, fehlende oder unzureichende wissenschaftliche Diskussion in der Arbeitsgruppe, fehlende Belehrung der an der Forschung Beteiligten bezüglich der Regeln zur guten wissenschaftlichen Praxis oder anderweitige grobe Verletzung der Betreuungspflicht im Fall von Studierenden oder Doktoranden.

2.2

Aufklärung und Folgen wissenschaftlichen Fehlverhaltens

Zur Aufklärung wissenschaftlichen Fehlverhaltens gelten die nachfolgenden Regelungen.

Das Rektorat bestellt aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren oder der in Forschung und Entwicklung erfahrenen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Ombudsfrau oder einen Ombudsmann (im Folgenden Ombudsperson) als Ansprechpartnerin order Ansprechpartner für alle Angehörigen der Hochschule. Die Amtszeit der Ombudsperson beträgt vier Jahre.

Die Ombudsperson berät als Vertrauensperson diejenigen, die über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten informieren und prüft den Sachverhalt nach pflichtgemäßem Ermessen. Kommt sie zu dem Ergebnis, dass hinreichende Verdachtsmomente für ein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegen, so verpflichtet auf Vorschlag der Ombudsperson die Hochschulleitung geeignete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Fachhochschule Bochum sowie eine Juristin oder einen Juristen zur Mitarbeit in einem Gremium zur weiteren Untersuchung des Verdachts.

Das Gremium besteht aus

· zwei für den Verdachtsfall geeigneten Fachwissenschaftlerinnen oder Fachwissenschaftlern und

· einer zum Richteramt befähigten weiteren Person, die möglichst nicht Hochschulmitglied ist.

Das Gremium wählt ein Mitglied zur oder zum Vorsitzenden. 

Die Ombudsperson nimmt als beratendes Mitglied an den Sitzungen des Untersuchungsgremiums teil.

Für die Arbeit der Ombudsperson und des Gremiums gelten die Anforderungen an ein geordnetes Verwaltungsverfahren, insbesondere hinsichtlich der Dokumentation der Vorgänge und Ergebnisse.

Die Ombudsperson berichtet der Rektorin oder dem Rektor einmal jährlich über ihre Arbeit. Insofern Verdachte widerlegt worden sind, erfolgt der Bericht in anonymisierter Form.

Das in einem Zweifelsfall von der Hochschulleitung eingesetzte Untersuchungsgremium hat den Sachverhalt entsprechend seiner Möglichkeiten aufzuklären. Die Vorgehensweise bestimmen die Mitglieder einvernehmlich nach pflichtgemäßem Ermessen. Dem Gremium ist in der Hochschule jegliche Unterstützung zu gewähren. Bei allen Untersuchungen ist Vertraulichkeit geboten. Das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen. Das rechtliche Gehör der oder des Betroffenen ist zu wahren. Sie oder er kann, ebenso wie die oder der Informierende bei Gegenäußerungen, verlangen, persönlich angehört zu werden. Mit dem Einverständnis der Beteiligten können Personen im Umfeld des Vorgangs befragt werden. Der Klärungsprozess soll in vier Wochen abgeschlossen sein.

Während eines Untersuchungsverfahrens kann durch jedes Mitglied des Untersuchungsgremiums Befangenheit geltend gemacht werden. Ebenso kann eine Angeschuldigte oder ein Angeschuldigter Befangenheit eines Mitglieds des Untersuchungsgremiums geltend machen. Die Hochschulleitung entscheidet in einem solchen Fall über den Austausch des Gremiumsmitglieds.

Wird der Verdacht der Verletzung guter wissenschaftlicher Praxis im Laufe der Untersuchung nicht erhärtet und ist trotz der Bemühungen um Vertraulichkeit ein personenbezogener Verdacht in der Hochschule bekannt geworden, so verfasst das Untersuchungsgremium mit Einverständnis der oder des zu Unrecht Beschuldigten einen Kurzbericht seiner Untersuchungsergebnisse zur Entlastung und Rehabilitation in hochschulweit zugänglichen Medien oder Publikationen.

Konnte der Verdacht dagegen nicht ausgeräumt werden, so geht ein entsprechender Bericht des Untersuchungsgremiums der Rektorin oder dem Rektor zu, die oder der über das weitere Vorgehen entscheidet.

Unbenommen von rechtlichen Konsequenzen (z.B. aus Disziplinarverfahren, arbeits- oder zivilgerichtlichen sowie Strafverfahren) können bei nachgewiesenem wissenschaftlichem Betrug oder Verstoß gegen die gute wissenschaftliche Praxis von der Fachhochschule Bochum z.B. folgende Sanktionen vorgenommen werden:

· Ermahnung der oder des Betroffenen durch die Rektorin oder den Rektor, öffentliche Rüge im Wiederholungsfall,

· Auflagen, nicht korrekt verfasste Publikationen zu korrigieren oder zurückzu-ziehen,

· Ausschluss von hochschulinternen Forschungsförderungsverfahren auf Zeit oder auf Dauer.

Bei drittmittelgeförderten Forschungsarbeiten wird im Falle von wissenschaftlichem Betrug der Drittmittelgeber informiert.

 

Fußnoten

[1] Text unter Berücksichtigung der vom Rektorat am 10. Oktober 2006 noch vorgenommenen Änderungen

[2] Beitrag des für Evaluationsverfahren und -durchführung verantwortlichen Dezernates 2.2 (Bo) der Hochschulverwaltung.

[3] Verfahren und Parameter werden detailliert in der Evaluationsordnung der Fachhochschule Bochum geregelt.

[4] Der Text greift wegen ihrer guten Übertragbarkeit auf die Fachhochschule Bochum zudem die entsprechenden Richtlinien der Fachhochschule Bielefeld in der geänderten Fassung aus April 2003 und der Fachhochschule Nordhausen aus Dezember 2005 größerenteils unmittelbar und kleinerenteils mittelbar auf.

 

 

 

PDF-Dokument

Datum: 12.01.2007 Größe: 111 KB

Zusätzliche Information

Forschungsmagazin der BO

PDF-Dokument

Datum: 26.03.2010
Größe: 2.1 MB

BOinnovation 2010 - Das Forschungsmagazin der Hochschule Bochum (März 2010)

Geothermie-
Zentrum BO
erhält

Ruhr2030 Award!
(50.000 Euro)

Ansprechpartner Forschungsförderung

Dr. rer. nat. Daniel Stietenroth

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Lennershofstraße 140
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