Grundgesetz
Grundgesetz, Artikel 3
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehende Nachteile hin.
Stand: August 2009
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Grundgesetz, Artikel 3
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehende Nachteile hin.
Stand: August 2009