Gleichstellungsbüro - der FH Bochum

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Grundgesetz

Grundgesetz, Artikel 3  

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehende Nachteile hin.

Stand: August 2009

Zusätzliche Information

zu den Webseiten 'familiengerechte Hochschule'