Mechatronik - Zentrum NRW

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Praxisstudiensemester – was ist das?  

Das Praxisstudiensemester führt die Studierenden an das ingenieurmäßige Arbeiten in der Praxis heran. Es dient insbesondere dazu, die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden und zu erproben, sowie die bei der praktischen Tätigkeit gemachten Erfahrungen zu reflektieren und für den Studienabschluss auszuwerten.

 

Bei den übertragenen Aufgaben kann es sich sowohl um ein in sich abgeschlossenes Projekt handeln als auch um die zeitweise Mitarbeit an einem größeren längeren Projekt. Auf der Seite der Fachhochschule wird das Praxisstudiensemester durch eine Professorin oder einen Professor betreut, auf der Seite der Unternehmen durch die fachlich vorgesetzte Person.

 

Wie lange dauert das Praxisstudiensemester?

Das Praxissemester umfasst eine praktische Tätigkeit von mindestens 20 Wochen zuzüglich eventueller Urlaubs- und Ausfallzeiten (z.B. wegen Krankheit), wenn letztere mehr als 3 Wochen betragen.

 

Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für das Praxisstudiensemester?

Voraussetzung für den Antritt des Praxisstudiensemesters ist das in allen Teilen bestandene Vordiplom. Von den Studierenden der Studiengänge Mechatronik und Maschinenbau wird darüber hinaus erwartet, dass ein weiteres Fach des 4. Fachsemesters bestanden wurde. Einzelheiten sind der jeweiligen Studienordnung zu entnehmen. Die Erfüllung aller Voraussetzungen bescheinigt das Prüfungsamt auf einem Testatbogen, der als Anlage beigefügt ist. Spätestens mit Antritt des Praxisstudiensemesters im Unternehmen muss dieses erste Testat vorliegen.

 

Wie bekommt man einen Praxisstudiensemesterplatz?

Grundsätzlich bemühen Sie sich selbst um einen Praxisstudiensemesterplatz. Auf der Internetseite der Hochschule Bochum finden Sie auf der Seite

 

Praxisauslandsstudiensemester (PASS) des FB M

 

alle Informationen, die Sie zum Thema Praxisstudiensemester benötigen. Das reicht von Adressen für Jobbörsen über Ratschläge zur Gestaltung von Bewerbungen bis hin zur Fragen, wie Auslandsaufenthalte organisiert und finanziert werden können.

Sie können aber auch in der Professorenschaft nachfragen, ob Sie über deren Industriekontakte entsprechende Stellen vermittelt bekommen können.  

Gehen Sie aber auch zu den Veranstaltungen, auf denen die Studierenden der höheren Semester ihre Vorträge über ihre Praxisstudiensemester halten. Hier können Sie aus erster Hand erfahren, wie ihre Kommilitonen zu ihren Plätzen gekommen sind und welche Erfahrungen sie gemacht haben. Die Vorträge finden für die Studiengänge Elektrotechnik und Informatik im Sommersemester statt und für die Studiengänge Mechatronik und Maschinebau am Anfang des Wintersemesters. Die genauen Termine werden an den bekannten Aushangplätzen gesondert angekündigt.

Werden Sie auf jeden Fall frühzeitig aktiv (ein halbes Jahr vor Beginn), damit Sie den Platz ihrer Wahl finden.

 

Wo können Sie Ihr Praxisstudiensemester aufnehmen?

Grundsätzlich können Sie in jedem Unternehmen oder Institut ein Praxisstudiensemester absolvieren, das Ihnen ingenieurmäßige Arbeiten überträgt. Zur Erweiterung ihrer Erfahrungen und damit auch zur Verbesserungen ihrer beruflichen Perspektiven ist es empfehlenswert, ein Praxisstudiensemester im Ausland durchzuführen. Da hierfür erfahrungsgemäß längere Vorlaufzeiten erforderlich sind (je nach Land bis zu einem Jahr), sollten Sie sich sehr frühzeitig darum kümmern. Länder wie Australien, China, Kanada und die USA verlangen zur Einreise ein VISUM. Die Beantragung sollte spätestens 10 Wochen vor Antritt des Praktikums erfolgen. Alle notwendigen Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Botschaften.

 

Was bleibt zu tun, wenn Sie einen Praxisstudiensemesterplatz gefunden haben?

Zwischen dem Unternehmen und der oder dem Studierenden wird eine vertragliche Vereinbarung über die gegenseitigen Verpflichtungen geschlossen. In dieser Vereinbarung werden der Tätigkeitsbereich und die eigentliche Aufgabe festgelegt. Ferner werden Regelungen über die Vergütung und die eventuellen Urlaubstage getroffen. Oft haben die Unternehmen hierfür eigene Vertragstexte. Einen entsprechenden Entwurf für eine Vereinbarung finden Sie in deutscher und englischer Sprache im Anhang.

Beachten Sie, dass die im Praxissemester erhaltenen Vergütungen bei gleichzeitiger Förderung nach dem BAföG zur Anrechnung kommen, wenn bestimmte Grenzen überschritten werden. Nähere Informationen erteilt das BAföG-Amt.

Wird das Praxisstudiensemester im europäischen Ausland durchgeführt, können Sie mindestens 8 Wochen vor Beginn des Praktikums ein Leonardo-Stipendium beantragen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Akademischen Auslandsamt der Fachhochschule. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) vergibt Reisekostenzuschüsse für Studierende, die ihr Praxisstudiensemester in einem Land außerhalb Europas durchführen. Siehe auch Icon externer Link  www.daad.de. Auch hier reichen Sie die Anträge mit 8 Wochen Vorlauf ein. 

Die Vereinbarung mit Ihrem Unternehmen wird vor Antritt Ihrer Tätigkeit von dem PASS-Beauftragten der Fachhochschule Bochum überprüft und auf Ihrem Testatbogen bescheinigt.

Suchen Sie sich vor Beginn Ihrer Tätigkeit eine Professorin oder einen Professor, die oder der Sie bei Fragen oder Problemen während Ihres Praxisstudiensemesters berät und nach Ihrer Rückkehr Ihren Bericht entgegennimmt und Ihren Vortrag organisiert.

Auch während Ihres Praxisstudiensemesters melden Sie sich ganz normal an der Fachhochschule zurück, da Sie weiterhin Studierende oder Studierender der FH Bochum bleiben. Damit sind Sie automatisch auch weiter krankenversichert. Eine Unfallversicherung erfolgt durch das Unternehmen, in dem Sie das Praxisstudiensemester durchführen, da Sie in der Regel voll in den Betriebsablauf eingebunden sind  (§ 2 Abs. 1, Satz 8 c Sozialgesetzbuch). Wer das Praxisstudiensemester im Ausland absolviert, versichert sich gegen Krankheit und Unfall grundsätzlich selbst.

 

Das Praxisstudiensemester ist beendet – was nun?

Sie fertigen zum Abschluss des Praxisstudiensemesters einen Bericht über ihre Arbeit im Unternehmen an, den Sie auch mit ihrem Betreuer im Unternehmen abstimmen, da Sie unter Umständen bestimmte Geheimhaltungsverpflichtungen eingegangen sind.

Ein Muster über den Aufbau und die Formatierung des Berichtes finden Sie im Internet. Der Berichte sollte 10 Seiten in der Regel nicht überschreiten. Auf Basis des Berichtes erarbeiten Sie einen Vortrag (max. 20 Minuten), den Sie dann im Studiengang Elektrotechnik und Informatik im Sommersemester und im Studiengang Mechatronik und Maschinenbau zu Beginn des Wintersemesters vor Ihren Kommilitonen halten. Der Bericht und der Vortrag werden in deutscher oder in englischer Sprache verfasst und gehalten. Die oder der PASS-Beauftragte des jeweiligen Studienganges organisiert und terminiert die Vorträge in Gruppen. Die betreuende Professorin oder der betreuende Professor übernimmt die Leitung der Vorträge und der anschließenden Diskussion (jeweils ca. 10 Minuten) und bescheinigt am Ende durch die Unterschrift auf dem Testatbogen, dass das Praxisstudiensemester in allen Teilen ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Der Testatbogen wird danach dem Prüfungsamt vorgelegt.

 

Noch Fragen zum Praxisstudiensemester?

 

Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner:

                   

PASS-Beauftragter Fachhochschule Bochum

(insbesondere Vertragsfragen, andere rechtliche Dinge und Organisation )

Herr Vergin, Dezernat 3 Hochschulverwaltung, Raum C1-12, Telefon: 0234-3210706,

Mailadresse: vergin@hv.fh-bochum.de

 

PASS-Beauftragter Elektrotechnik und Informatik

Herr Prof. Dr. Heckmann, Raum C7-24, Telefon: 0234-10342,

Mailadresse: siegfried.heckmann@fh-bochum.de

 

PASS-Beauftragte Mechatronik

Frau Prof. Dr. Kunow, Raum C2-29, Telefon:  0234-3210420,

Mailadresse: annette.kunow@fh-bochum.de

 

PASS-Beauftragter Maschinenbau

Herr Prof. Dr. Beese, Raum C2-10, Telefon:  0234-3210432,

Mailadresse: eckard.beese@fh-bochum.de

 

Fragen zum Auslands-Praxisstudiensemester beantwortet:

Frau Werthebach, Raum C2-34, Telefon: 0234-3210725,

Mailadresse: marion.werthebach@fh-bochum.de

 

Zusätzliche Information

Organisatorisches