Hochschulrecht des Landes NRW
1. Hochschulfreiheitsgesetz (Artikelgesetz, das das eigentliche Hochschulgesetz, das zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, als Artikel 1 beinhaltet)

Die Intentionen, die das Land NRW mit dem neuen Hochschulrecht, das zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, verbindet, sind in einem Artikel des Innovationsministers und stellvertretenden Ministerpräsidenten, Herrn Prof. Dr. Andears Pinkwart, dargelegt.
Die Ausführungen des Ministers finden sich in der Broschüre 'Hochschulen auf neuen Wegen', die das Innovationsministerium im Januar 2007 herausgegeben hat.
2. Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen (Artikelgesetz, das als Artikel 2 das Gesetz zur Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben beinhaltet)
3. Berufsbildungshochschulzugangsverordnung
Land NRW: Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) vom 8. März 2010
