Der Weg zum Doktortitel führt ins Ausland
Hochschule Bochum intensiviert Zusammenarbeit mit Partnerhochschulen
Was machen eigentlich Absolventen einer Fachhochschule, die gerne einen Doktortitel erwerben möchten? Zunächst stellen sie fest, dass sie für dieses Ziel eine besondere Hürde überwinden müssen: Fachhochschulen in Deutschland haben grundsätzlich kein eigenes Promotionsrecht. Besonders befähigte Fachhochschulabsolventen können trotzdem zur Promotion zugelassen werden. Allerdings nur an einer Hochschule mit Promotionsrecht.
Dafür kommen deutsche Universitäten, aber auch Partnerhochschulen im Ausland infrage. Nicht zuletzt deshalb arbeitet der Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Bochum (vormals Fachhochschule Bochum) seit Jahren eng mit ausgewählten Partnerhochschulen in Staffordshire, Bukarest, Breslau und dem tschechischen Brünn zusammen.
Gelegenheit, die Möglichkeiten zu Promotion im Ausland zu verbessern, boten jetzt die Internationalen Tage am Fachbereich Wirtschaft vom 01. bis 04. Dezember. Zwischen den Gastvorlesungen von Dozenten zahlreicher Partnerhochschulen konnten intensive Gespräche mit ihnen geführt werden. Neue Kooperationsabkommen hinsichtlich der Promotionsmöglichkeiten für Bochumer Wirtschaftsabsolventen wurden dabei abgestimmt. „Wir sind sehr froh, dass wir unseren qualifizierten Masterabsolventen so die Chance bieten können, einen Doktortitel zu erwerben“, erläutert Wirtschaftsdekan Prof. Jürgen Bock.
Masterabsolventen werden meist problemlos zur Promotion zugelassen, da sich der Masterabschluss einer Fachhochschule nicht von dem einer Universität unterscheidet. Die an einer Partnerhochschule erworbenen Doktortitel sind den in Deutschland erworbenen gleichgestellt und international anerkannt.
