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Stiftung übernimmt Studienbeiträge

Neue Stipendien unterstützen Studierende

Meldung vom 06.03.09

Bilder zur Meldung:

Gute Studentinnen und Studenten zu fördern und die finanzielle Belastung von Studierenden in bestimmten Lebenssituationen zu mildern: das sind die Möglichkeiten, die die Hochschule Bochum mit der Einführung von Stipendien nutzt. Zum kommenden Sommersemester werden jetzt erstmals Stipendien in Höhe der Studienbeiträge vergeben.  

Sehr kurzfristig können Studierende noch Anträge stellen. Gefördert werden sollen Studentinnen und Studenten, die in der ersten Hälfte ihres jeweiligen Studienganges herausragende Studienleistungen erbracht haben oder aber solche, die Außergewöhnliches bei der Pflege von Familienangehörigen leisten, ohne ihr Studium zu vernachlässigen.

Möglich werden die Stipendien durch eine Stiftung, die die Hochschule 2007 gegründet hat und die jetzt erstmals Geld auszahlen kann. Sie heißt "Quality in Education (qed)" und wurde mit Unterstützung des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft eingerichtet. Im Stiftungsvorstand sind neben dem Hochschulpräsidenten und zwei Vizepräsidenten satzungsgemäß auch die oder der Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Hochschule vertreten. So ist auf jeden Fall sichergestellt, dass die Studierenden mit zu den Entscheidern über die Verwendung der Stiftungsmittel gehören.

Das Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz von Nordrhein-Westfalen erlaubt es den Hochschulen seit Anfang 2007, Studienbeitragsstiftungen zu errichten. Wichtigster Vorteil der qed-Stiftung ist die Möglichkeit, die Studienbeiträge auch für längerfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen zu verwenden. Und so kann in Zukunft vielleicht auch einmal eine Professur oder das eine oder andere außergewöhnliche Betreuungsangebot gestiftet werden.

Dass die Hochschule mit ihrer Stiftung Studienbeiträge nicht unsinnig und willkürlich umverteilt, dafür sorgt nicht zuletzt ein achtköpfiges Kuratorium, das dem Stiftungsvorstand zur Seite gestellt ist und das zur Hälfte es von studentischen Senatsvertreterinnen und -vertretern benannt wird. Unter anderem berät das Kuratorium den qed-Vorstand bei den Vergaberichtlinien für Stipendien. "In den Organen solch einer Stiftung sollten Studierende gleichberechtigt beteiligt sein. Dies wäre eine Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit von Studierendenvertretern und Hochschulleitung. Und so können Studierende auch nicht ernsthaft über Benachteiligung klagen, wenn die Mitentscheidungen über die Verwendung von eingezahlten Studienbeiträgen das Thema ist.", betonte die ehemalige AStA-Vorsitzende Melek Sanlitürk, die die Stiftung mit befürwortet hat.

Dabei kann das Präsidium der Hochschule durchaus verstehen, wenn unter Studierenden die Meinungen über die qed-Stiftung bis heute geteilt sind. Schließlich haben sie bisher noch gar nicht von der Stiftung profitieren können. Umso eiliger hat man es jetzt. "Wir bitten um Verständnis, dass die nötigen Anträge schon bis zum 27. März eingereicht werden müssen: Trotz des sehr kleinen terminlichen Spielraums wollte die Stiftung auf die erstmalige Förderung in diesem Sommersemester nicht verzichten", erläutert Hochschul-Vizepräsident Prof. Thomas Nied-Menninger die Eile. "Das Stiftungsrecht ließ eine frühere Vergabe von Stipendien nicht zu…"

Maximal 20 Prozent der Studienbeiträge dürfen jeweils dem Stiftungsvermögen zufließen, diese Grenze wurde aber noch nie ausgeschöpft. Rund ein Jahr dauert es bis die erwirtschafteten Zinsen ausgegeben werden können.

Bislang kann man sich über die qed-Stiftung und ihre Förderungsmöglichkeiten nur im geschützten Bereich des Computernetzwerkes der Hochschule Bochum ("meineBO") und auf den Internetseiten des Deutschen Stiftungszentrums informieren. Zukünftig ist geplant, detaillierter auf einer eigenen Internetsite zu informieren.

Zusätzliche Information

Pressesprecher

Dipl.-Journ. Detlef Bremkens

Raum: C 1-27
Tel.: +49 234 3210702
Fax: +49 234 3214312
detlef.bremkens@hs-boc...

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