Studienangebot - Hochschule Bochum

Springen Sie direkt zu: Inhalt, Hauptnavigation, Suche

Sprachwahl


Suchfunktion


Servicenavigation



Hauptnavigation überspringen

Hauptnavigation



Zugangsvoraussetzung Architektur (Bachelor)

Stand: 22. April 2008

Grundsätzliche Zugangsvoraussetzung ist das Bestehen eines künstlerisch-gestalterischen Eignungstests, der jeweils im Mai/Juni eines jeden Jahres stattfindet. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dieser Webseite:

Zugangsvoraussetzungen: Besondere
Einschreibungsvoraussetzungen:
1. Fachoberschule Technik - Fachrichtung Bauingenieurwesen

2. Gymnasium Klasse 12 mit gelenktem Jahrespraktikum oder abgeschlossener baubezogener Berufsausbildung

3. Gymnasium Klasse 11 (ab Schulj. 2000/01) mit abgeschlossener baubezogener Berufsausbildung

4. Berufskolleg/Berufsfachschule mit halbjährigem einschlägigen Praktikum oder abgeschlossener baubezogener Berufsausbildung


für diese 4 Abschlüsse links:
Nachweis der künstlerisch-gestalterischen Eignung,
kein weiteres Praktikum erforderlich
Zugangsvoraussetzungen: Besondere
Einschreibungsvoraussetzungen:
1. Fachoberschule Technik anderer Fachrichtungen

2. Fachoberschule anderen Typs (z. B. Gestaltung)

3. Abitur

4. Gymnasium Klasse 12 mit gelenktem Jahrespraktikum oder abgeschlossener Berufsausbildung in einem nicht baubezogenem Beruf

5. Gymnasium Klasse 11 (ab Schulj. 2000/01) mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem nicht baubezogenem Beruf

6. Berufskolleg/Berufsfachschule oder Höhere Handelsschule mit halbjährigem Praktikum oder gelenktem Jahrespraktikum oder abgeschlossener Berufsausbildung aus einem nicht baubezogenen Beruf

7. Gleichwertige Zeugnisse oder

8. Gleichwertige ausländische Bildungsnachweise


Für diese 8 Abschlüsse links:

Nachweis der künstlerisch-gestalterischen Eignung und Baustellen-Praktikum (8 Wochen);
davon sind mindestens 4 Wochen Praktikum vor Studienbeginn zu absolvieren;
Das Restpraktikum von 4 Wochen ist bis zu Beginn des 3. Studiengangsemesters nachzuweisen (siehe unten!).

Bitte unbedingt beachten:

Das Nachfolgende gilt, wenn Sie z. B. den schulischen Teil der Fachhochschulreife besitzen:

Entscheidend ist in jedem Fall der Qualifikationsvermerk im Zeugnis (Beispiel: Dieses Zeugnis gilt in Verbindung mit dem Nachweis eines einjährig gelenkten Praktikums oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Nachweis der Fachhochschulreife für das Land Nordrhein-Westfalen).
Sofern die Qualifikation für das Land Nordrhein-Westfalen nicht gegeben ist, kann in besonderen Fällen die Zuerkennung der Fachhochschulreife z. B. durch die zuständige Bezirksregierung erfolgen. Näheres diesbezüglich erfragen Sie bitte bei der Allgemeinen Studienberatung 0234 / 32- 10 096.

Ausgestaltung des Praktikums

Tätigkeit in mindestens einem Rohbau- oder Ausbaugewerke lt. VOB, die geeignet ist, exemplarisch in konstruktive Zusammenhänge des Baugeschehens einzuführen, z.B. im Erdbau, Mauerwerksbau, Beton- und Stahlbetonbau, Zimmerei, Tischlerei etc.

Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten werden auf das Praktikum angerechnet.

Im Zweifelsfall entscheidet über die Anrechnung dieser Tätigkeiten der Vorsitzende des Prüfungsausschusses des Fachbereiches Architektur.

Hinweise zum gelenkten Praktikum

Einjähriges gelenktes Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife

Als einjähriges gelenktes Praktikum im Sinne der Zugangsvoraussetzungen können nur solche praktischen Tätigkeiten anerkannt werden, die auf Grund eines Praktikantenvertrages gemäß der Praktikum-Ausbildungsverordnung (Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vom 11.12.2006) absolviert und bestätigt worden sind.

Der Nachweis der FHR erfolgt durch die Vorlage des Zeugnisses des schulischen Teils der FHR und der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Durchführung des gelenkten Praktikums.

Weitere Informationen zum Praktikum finden Sie auf den Icon externer Link Webseiten der Bezirkregierung Arnsberg.


Halbjähriges einschlägiges Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife

Als halbjähriges einschlägiges Praktikum im Sinne der Zugangsvoraussetzung können nur solche praktischen Tätigkeiten anerkannt werden, die gemäß der Ausbildungsordnung Berufskolleg - APO-BK vom 26.5.1999 absolviert worden sind und durch die Schule (Zweijährige Berufsfachschule des Berufskollegs) anerkannt sind (Bescheinigung des Berufskollegs über die Zuerkennung der Fachhochschulreife ist nach Ableistung des Praktikums vorzulegen).

Zusätzliche Information

Ihre Studieninfos

Für Ihr persönliches Studieninfo-Paket sind 5 Seiten vermerkt.

Webseite des Fachbereiches: