Zugangsvoraussetzung Betriebswirtschaftslehre (Bachelor)
Stand: 29. April 2011
1. Hochschulreife
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, das Zeugnis der Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung. Dies können Sie erreicht haben durch:
- Fachoberschule Wirtschaft
- Gymnasium Klasse 12
mit gelenktem Jahrespraktikum oder abgeschlossener Berufsausbildung aus dem Bereich Wirtschaft/Verwaltung - Gymnasium Klasse 11
mit abgeschlossener Berufsausbildung aus dem Bereich Wirtschaft/Verwaltung - Höhere Handelsschule mit halbjährigem einschlägigem Praktikum oder abgeschlossener Berufsausbildung aus dem Bereich Wirtschaft/Verwaltung
- Berufskolleg/Berufsfachschule mit halbjährigem einschlägigen Praktikum oder abgeschlossener Berufsausbildung aus dem Bereich Wirtschaft und Verwaltung
- Abitur (*)
- sonstige Fachhochschulreife (siehe
Webseiten vom Schulministerium NRW) (*) - Gleichwertige Zeugnisse (*)
- Gleichwertige ausländische Zeugnisse (*)
- berufliche Qualifizierte (*)
(*): mit zusätzlichem sechswöchigen Praktikum im kaufmännischen Bereich;
Informationen zum gelenkten Praktikum zur Anerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife erhalten Sie auf den
Webseiten der Bezirkregierung Detmold.
Bitte unbedingt beachten:
Das Nachfolgende gilt, wenn Sie z. B. den schulischen Teil der Fachhochschulreife besitzen:
Entscheidend ist in jedem Fall der Qualifikationsvermerk im Zeugnis (Beispiel: Dieses Zeugnis gilt in Verbindung mit dem Nachweis eines einjährig gelenkten Praktikums oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Nachweis der Fachhochschulreife für das Land Nordrhein-Westfalen).
Sofern die Qualifikation für das Land Nordrhein-Westfalen nicht gegeben ist, kann in besonderen Fällen die Zuerkennung der Fachhochschulreife z. B. durch die zuständige Bezirksregierung erfolgen. Näheres diesbezüglich erfragen Sie bitte bei der Allgemeinen Studienberatung 0234 / 32- 10 096.
Hinweise zum gelenkten Praktikum
Einjähriges gelenktes Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife
Als einjähriges gelenktes Praktikum im Sinne der Zugangsvoraussetzungen können nur solche praktischen Tätigkeiten anerkannt werden, die auf Grund eines Praktikantenvertrages gemäß der Praktikum-Ausbildungsverordnung (Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vom 11.12.2006) absolviert und bestätigt worden sind.
Der Nachweis der FHR erfolgt durch die Vorlage des Zeugnisses des schulischen Teils der FHR und der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Durchführung des gelenkten Praktikums.
Weitere Informationen zum Praktikum finden Sie auf den
Webseiten der Bezirkregierung Arnsberg.
Halbjähriges einschlägiges Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife
Als halbjähriges einschlägiges Praktikum im Sinne der Zugangsvoraussetzung können nur solche praktischen Tätigkeiten anerkannt werden, die gemäß der Ausbildungsordnung Berufskolleg - APO-BK vom 26.5.1999 absolviert worden sind und durch die Schule (Zweijährige Berufsfachschule des Berufskollegs) anerkannt sind (Bescheinigung des Berufskollegs über die Zuerkennung der Fachhochschulreife ist nach Ableistung des Praktikums vorzulegen).

