Zugangsvoraussetzung Elektrotechnik (Bachelor)

Stand: 12. Mai 2011
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist das Zeugnis der Hochschulreife, das Zeugnis der Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung.
Ohne besondere Einschreibungsvoraussetzungen können Sie sich mit folgenden Abschlüssen bewerben:
- Fachoberschule Technik - Fachrichtung Elektrotechnik oder Maschinenbau
- Gymnasium Klasse 12 - mit gelenktem Jahrespraktikum oder abgeschlossener Berufsausbildung in einem Elektro- oder metallverarbeitendem Beruf
- Gymnasium Klasse 11 - mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem Elektro- oder metallverarbeitendem Beruf
- Berufskolleg/Berufsfachschule mit halbjährigem einschlägigen Praktikum oder abgeschlossener Berufsausbildung in einem Elektro- oder metallverarbeitendem Beruf
- Fachoberschule Technik anderer Fachrichtungen
- Fachoberschule anderen Typs (z. B. Gestaltung)
- Abitur
- Gymnasium Klasse 12 mit gelenktem Jahrespraktikum oder abgeschlossener Berufsausbildung in einem anderen als Elektro- oder metallverarbeitendem Beruf
- Gymnasium Klasse 11 (ab Schulj. 2000/01) mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem anderen als Elektro- oder metallverarbeitendem Beruf
- Berufskolleg/Berufsfachschule oder Höhere Handelsschule mit halbjährigem Praktikum oder gelenktem Jahrespraktikum oder abgeschlossener Berufsausbildung in einem anderen als Elektro- oder metallverarbeitendem Beruf
- Gleichwertige Zeugnisse oder
- Gleichwertige ausländische Bildungsnachweise
Bitte unbedingt beachten:
Das Nachfolgende gilt, wenn Sie z. B. den schulischen Teil der Fachhochschulreife besitzen:
Entscheidend ist in jedem Fall der Qualifikationsvermerk im Zeugnis (Beispiel: Dieses Zeugnis gilt in Verbindung mit dem Nachweis eines einjährig gelenkten Praktikums oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Nachweis der Fachhochschulreife für das Land Nordrhein-Westfalen).
Sofern die Qualifikation für das Land Nordrhein-Westfalen nicht gegeben ist, kann in besonderen Fällen die Zuerkennung der Fachhochschulreife z. B. durch die zuständige Bezirksregierung erfolgen. Näheres diesbezüglich erfragen Sie bitte bei der Allgemeinen Studienberatung 0234 / 32- 10 096.
Hinweise zum gelenkten Praktikum
Einjähriges gelenktes Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife
Als einjähriges gelenktes Praktikum im Sinne der Zugangsvoraussetzungen können nur solche praktischen Tätigkeiten anerkannt werden, die auf Grund eines Praktikantenvertrages gemäß der Praktikum-Ausbildungsverordnung (Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vom 11.12.2006) absolviert und bestätigt worden sind.
Der Nachweis der FHR erfolgt durch die Vorlage des Zeugnisses des schulischen Teils der FHR und der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Durchführung des gelenkten Praktikums.
Weitere Informationen zum Praktikum finden Sie auf den
Webseiten der Bezirkregierung Arnsberg.
Halbjähriges einschlägiges Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife
Als halbjähriges einschlägiges Praktikum im Sinne der Zugangsvoraussetzung können nur solche praktischen Tätigkeiten anerkannt werden, die gemäß der Ausbildungsordnung Berufskolleg - APO-BK vom 26.5.1999 absolviert worden sind und durch die Schule (Zweijährige Berufsfachschule des Berufskollegs) anerkannt sind (Bescheinigung des Berufskollegs über die Zuerkennung der Fachhochschulreife ist nach Ableistung des Praktikums vorzulegen).

