Zugangsvoraussetzung Geoinformatik (Bachelor)

Stand: 23. April 2008
Wenn Sie an der Hochschule Bochum Geoinformatik (Bachelor) oder Vermessung (Bachelor) studieren möchten, müssen Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Praktikum nicht erforderlich
Für die Bachelor-Studiengänge Vermessung und Geoinformatik ist ein Praktikum vor Studienbeginn nicht mehr erforderlich. Trotzdem empfehlen wir dringend, sich in Form eines freiwilligen Praktikums vor Studienbeginn über die Tätigkeiten eines Vermessungsingenieurs / eines Ingenieurs der Geoinformatik zu informieren.
Hierfür kommen die Vermessungs- und Katasterämter, Ämter für Geoinformation, die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, Ingenieurbüros mit Tätigkeitsschwerpunkt Geodaten u.a. in Frage.
Zugangsvoraussetzungen:
- Abitur (Allgemeine Hochschulreife)
- Fachoberschule (Fachhochschulreife), alle Fachrichtungen
- Gymnasium Klasse 12 mit gelenktem Jahrespraktikum oder abgeschlossener Berufsausbildung
- Gymnasium Klasse 11 (ab Schuljahr 2000/01) mit abgeschlossener Berufsausbildung
- Berufskolleg/Berufsfachschule oder Höhere Handelsschule mit halbjährigem Praktikum oder gelenktem Jahrespraktikum (Infos zum Praktikum siehe weiter unten!) oder abgeschlossener Berufsausbildung
- gleichwertige Zeugnisse oder
- gleichwertige ausländische Bildungsnachweise
Bitte unbedingt beachten:
Das Nachfolgende gilt, wenn Sie z. B. den schulischen Teil der Fachhochschulreife besitzen:
Entscheidend ist in jedem Fall der Qualifikationsvermerk im Zeugnis (Beispiel: Dieses Zeugnis gilt in Verbindung mit dem Nachweis eines einjährig gelenkten Praktikums oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Nachweis der Fachhochschulreife für das Land Nordrhein-Westfalen).
Sofern die Qualifikation für das Land Nordrhein-Westfalen nicht gegeben ist, kann in besonderen Fällen die Zuerkennung der Fachhochschulreife z. B. durch die zuständige Bezirksregierung erfolgen. Näheres diesbezüglich erfragen Sie bitte bei der Allgemeinen Studienberatung 0234 / 32- 10 096.
Hinweise zum gelenkten Praktikum
Einjähriges gelenktes Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife
Als einjähriges gelenktes Praktikum im Sinne der Zugangsvoraussetzungen können nur solche praktischen Tätigkeiten anerkannt werden, die auf Grund eines Praktikantenvertrages gemäß der Praktikum-Ausbildungsverordnung (Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vom 11.12.2006) absolviert und bestätigt worden sind.
Der Nachweis der FHR erfolgt durch die Vorlage des Zeugnisses des schulischen Teils der FHR und der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Durchführung des gelenkten Praktikums.
Weitere Informationen zum Praktikum finden Sie auf den
Webseiten der Bezirkregierung Detmold.
Halbjähriges einschlägiges Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife
Als halbjähriges einschlägiges Praktikum im Sinne der Zugangsvoraussetzung können nur solche praktischen Tätigkeiten anerkannt werden, die gemäß der Ausbildungsordnung Berufskolleg - APO-BK vom 26.5.1999 absolviert worden sind und durch die Schule (Zweijährige Berufsfachschule des Berufskollegs) anerkannt sind (Bescheinigung des Berufskollegs über die Zuerkennung der Fachhochschulreife ist nach Ableistung des Praktikums vorzulegen).

