Studienangebot - Hochschule Bochum

Springen Sie direkt zu: Inhalt, Hauptnavigation, Suche

Sprachwahl


Suchfunktion


Servicenavigation



Hauptnavigation überspringen

Hauptnavigation



Zugangsvoraussetzung Mechatronik (Bachelor)

Zugangsvoraussetzungen

Stand: 12. Mai 2011

Wenn Sie an der Hochschule Bochum den Bachelor-Studiengang Maschinenbau oder Mechatronik studieren möchten, müssen Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist das Zeugnis der Hochschulreife, das Zeugnis der Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung.

Ohne besondere Einschreibungsvoraussetzungen können Sie sich mit folgenden Abschlüssen bewerben:

  1. Fachoberschule Technik - Fachrichtung Elektrotechnik oder Maschinenbau
  2. Gymnasium Klasse 12 - mit gelenktem Jahrespraktikum oder abgeschlossener Berufsausbildung in einem Elektro- oder metallverarbeitendem Beruf
  3. Gymnasium Klasse 11 - mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem Elektro- oder metallverarbeitendem Beruf
  4. Berufskolleg/Berufsfachschule mit halbjährigem einschlägigen Praktikum oder abgeschlossener Berufsausbildung in einem Elektro- oder metallverarbeitendem Beruf

Zusätzlich müssen Sie ein 13-wöchiges Praktikum nachweisen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Fachoberschule Technik anderer Fachrichtungen
  2. Fachoberschule anderen Typs (z. B. Gestaltung)
  3. Abitur
  4. Gymnasium Klasse 12 mit gelenktem Jahrespraktikum oder abgeschlossener Berufsausbildung in einem anderen als Elektro- oder metallverarbeitendem Beruf
  5. Gymnasium Klasse 11 (ab Schulj. 2000/01) mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem anderen als Elektro- oder metallverarbeitendem Beruf
  6. Berufskolleg/Berufsfachschule oder Höhere Handelsschule mit halbjährigem Praktikum oder gelenktem Jahrespraktikum oder abgeschlossener Berufsausbildung in einem anderen als Elektro- oder metallverarbeitendem Beruf
  7. Gleichwertige Zeugnisse oder
  8. Gleichwertige ausländische Bildungsnachweise

Die Hälfte des Praktikums ist vor Aufnahme des Studiums nachzuweisen, die fehlende Zeit bis zum Beginn des 3. Studiensemesters.

Ausgestaltung des Praktikums:

Praktikum Elektrotechnik

Die Tätigkeiten im Praktikum für die Bachelor-Studiengänge Mechatronik und Maschinenbau sollten den folgenden Bereichen zurechenbar sein:

  • Manuelle Arbeitstechniken an Metallen, Kunststoffen und/oder anderen Werkstoffen;
  • Maschinelle Arbeitstechniken mit Zerspanungsmaschinen und Maschinen der spanlosen Formgebung;
  • Verbindungstechniken;
  • Elektrische Installation, elektrische Maschinen, Schalt- und Messgeräte;
  • Service an Komponenten der Kommunikationstechnik;
  • Montage und Wartung von Maschinen, Geräten und Anlagen;
  • Messen und Prüfen - Fehleranalyse;
  • Steuer- und Regeltechnik, Elektronik;
  • Betriebliche Dienstleistungen im Hard- und Softwarebereich;
  • Betriebsaufbau und Organisation des Arbeitsablaufs;
  • Fügetechniken;
  • Werkzeug-, Vorrichtungs- und Lehrenbau;
  • Oberflächenbehandlung;
  • Entwicklung, Konstruktion oder Versuch;
  • Qualitätswesen, Arbeitsvorbereitung.

Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten werden auf das Praktikum angerechnet. Im Zweifelsfall entscheidet über die Anrechnung dieser Tätigkeiten der Vorsitzende des Prüfungsausschusses des Fachbereiches Mechatronik und Maschinenbau.

Nähere Informationen zum Praktikum erhalten Sie bei der Allgemeinen Studienberatung der Hochschule Bochum (Tel. 0234/ 32-10 096).

Hinweise zum gelenkten Praktikum

Einjähriges gelenktes Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife

Als einjähriges gelenktes Praktikum im Sinne der Zugangsvoraussetzungen können nur solche praktischen Tätigkeiten anerkannt werden, die auf Grund eines Praktikantenvertrages gemäß der Praktikum-Ausbildungsverordnung (Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vom 11.12.2006) absolviert und bestätigt worden sind.

Der Nachweis der FHR erfolgt durch die Vorlage des Zeugnisses des schulischen Teils der FHR und der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Durchführung des gelenkten Praktikums.

Weitere Informationen zum Praktikum finden Sie auf den Icon externer Link Webseiten der Bezirkregierung Arnsberg.


Halbjähriges einschlägiges Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife

Als halbjähriges einschlägiges Praktikum im Sinne der Zugangsvoraussetzung können nur solche praktischen Tätigkeiten anerkannt werden, die gemäß der Ausbildungsordnung Berufskolleg - APO-BK vom 26.5.1999 absolviert worden sind und durch die Schule (Zweijährige Berufsfachschule des Berufskollegs) anerkannt sind (Bescheinigung des Berufskollegs über die Zuerkennung der Fachhochschulreife ist nach Ableistung des Praktikums vorzulegen).

Zusätzliche Information

Bewerbung um einen Studienplatz an der Hochschule Bochum

Ab sofort
bewerben um
einen Studienplatz,
Wintersem. 2012/13!

Ihre Studieninfos

Für Ihr persönliches Studieninfo-Paket sind 3 Seiten vermerkt.