Zugangsvoraussetzung Städtebau (Master)
Für Ihre Zulassung zum weiterbildenden "Masterstudiengang Städtebau NRW" müssen Sie sich bewerben. Die Aufnahmekapazität ist auf 25 bis 30 Studierende pro Studienjahr begrenzt. Studienbeginn ist grundsätzlich das Wintersemester.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
- Sie haben einen europäischen Bachelor- oder Diplomabschluss mit einer Gesamtnote von 2,5 oder besser in einer der Fachrichtungen Städtebau, Architektur oder Landschaftsarchitektur erfolgreich absolviert. Für ausländische Absolventen gilt eine anerkannte, gleichwertige Voraussetzung.
- Sie verfügen über erste Berufserfahrungen.
- Sie haben während des Studiums oder während Ihrer Berufserfahrung besondere wissenschaftliche oder gestalterische Qualifikationen erworben.
- Sie verfügen über gute Kenntnisse der deutschen und mindestens Schulkenntnisse der englischen Sprache.




