Fragen und Antworten zur Bewerbung um einen Studienplatz im Wintersemester 2012/2013
Wie bewerbe ich mich um einen Studienplatz?
Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt online über das Bewerbungsportal der Hochschule Bochum.
Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Daten einzutragen und zu speichern. Solange Sie Ihre Bewerbung noch nicht "abgeschickt" haben, können Sie jederzeit Ihre Daten ergänzen. Selbstverständlich können Sie sich auch für mehrere Studiengänge bei uns bewerben.
Was ist eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB)?
Die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist der Schulabschluss, der Sie zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule berechtigt.
Das "Zeugnis der Hochschulreife" gilt gegenüber der Hochschule als Nachweis für die Studierfähigkeit.
Muss ich der Bewerbung um einen Studienplatz Zeugnisse oder andere Unterlagen beifügen?
Nein, Sie müssen keine weiteren Unterlagen beifügen.
In Ausnahmefällen werden Sie einen entsprechenden Hinweis im Bewerbungsportal erhalten, dass Unterlagen per Post einzureichen sind.
Was ist der Unterschied zwischen zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen?
Ist ein Studiengang zulassungsfrei, bedeutet das für Sie eine Studienplatzgarantie, sofern Sie eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung besitzen, ggf. weitere Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind und die Fristen eingehalten wurden.
Ist ein Studiengang zulassungsbeschränkt, gibt es eine festgelegte Anzahl an Studienplätzen. Bei einer höheren Anzahl von Bewerbern auf wenige Studienplätze, wird in einem Auswahlverfahren nach besonderen Kriterien gefiltert, wer einen Studienplatz bekommt und wer nicht.
Was muss bei der Online-Bewerbung eingetragen werden, wenn die Note und das Datum der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) noch nicht vorliegt?
Bei zulassungsfreien Studiengängen ist Datum und Note der HZB nicht relevant. Man kann ein zurück liegendes Datum und eine vorläufige Note eingeben. Die Daten können dann bei der Einschreibung geändert werden.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen kann die Online-Bewerbung erst erfolgen, wenn die HZB vorliegt. Beim Auswahlverfahren werden die Studienplätze nach Note und Wartezeit vergeben. Daher muss die Dateneingabe unbedingt korrekt sein!
Muss das Datum des schulischen oder praktischen Teils der Fachhochschulreife (FHR) angegeben werden?
Wenn Sie den schulischen Teil der Fachhochschulreife vor dem (oder am) 15.07.2009 erworben haben, tragen Sie bitte das Ausstellungsdatum dieses Zeugnisses ein.
Falls Sie den schulischen Teil der Fachhochschulreife nach dem 15.07.2009 erlangt haben, gilt die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erst mit der Beendigung des praktischen Teils der FHR (gelenktes Praktikum oder Ausbildung) als erbracht. Dann geben Sie bitte das Datum des Erwerbs des praktischen Teils der Fachhochschulreife an.
Wann ist Bewerbungsschluss für das Wintersemester 2012/2013?
Bewerbungsschluss ist der 15.07.2012 (Ausschlussfrist!).
Weitere Bewerbungsfristen (z. B. für HochschulwechslerInnen usw. entnehmen Sie bitte der entsprechenden Webseite.
Was mache ich, wenn ich den Bewerbungsschluss verpasst habe?
Bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens freie Studienplätze im Losverfahren vergeben. Den Antragsvordruck erhalten Sie im Studierendenservice (Bewerbungsschluss für das Losverfahren ist am 15.09.2012).
Ob ein Losverfahren in dem von Ihnen gewählten Studiengang durchgeführt wird, erfahren Sie frühestens ab Ende August auf unserer Homepage.
Wenn in den zulassungsfreien Studiengängen noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen, können Sie sich ggf. noch für das Wintersemester bewerben. Informationen dazu erhalten Sie im Studierendenservice.
Was passiert nach der Online-Bewerbung?
In zulassungsfreien Studiengängen bekommen Sie nach Eingang der Bewerbung per E-Mail einen Zulassungsbescheid mit weiteren Hinweisen zur Einschreibung.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen werden die Zulassungen und Ablehnungen frühestens Anfang August per E-Mail versandt.

