Fragen und Antworten zum Hochschulwechsel zum Wintersemester 2012/2013
Muss ich mich auch online bewerben, wenn ich schon an einer anderen Hochschule studiere?
Ja, wenn Sie in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind (Studienbescheinigung vorlegen).
Wenn Sie im gleichen Studiengang studieren, können Sie auch einen Antrag auf Hochschulwechsel stellen (Bewerbungsschluss: 15.09.2012). Den Antrag finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.hochschule-bochum.de/studierendenservice/studienplatzbewerbung/hochschulwechsel.html. Weitere Informationen erhalten Sie im Studierendenservice.
Muss ich mich vor der Antragsstellung exmatrikulieren?
Nein!!! Sie fügen dem Antrag auf Hochschulwechsel eine Studienbescheinigung, Notenspiegel und Unbedenklichkeitsbescheinigung bei. Der Studiengang und der angestrebte Abschluss (z. B. Bachelor oder Diplom) muss erkennbar sein.
Muss ich dem BAFöG-Amt melden, dass ich die Hochschule wechsel?
Ja, klären Sie auf jeden Fall ab, ob Ihnen durch den Hochschulwechsel Nachteile entstehen.
Evtl. ändert sich auch die Anzahl der Fachsemester.
Wann bekomme ich den Einschreibungstermin mitgeteilt?
Mit dem Zulassungsbescheid erhalten Sie den Termin zur Immatrikulation und weitere Informationen zu den erforderlichen Einschreibungsunterlagen.
Was mache ich, wenn ich den vorgegebenen Termin zur Einschreibung nicht wahrnehmen kann?
Fragen Sie bitte im Studierendenservice per E-Mail oder telefonisch nach einem anderen Termin. Sie können sich dann zu einem späteren Zeitpunkt immatrikulieren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass während der Antragsbearbeitung und Einschreibungsphasen nur ein eingeschränkter Telefondienst möglich ist. Lassen Sie den Termin verstreichen ohne sich zu melden (Annahme des Studienplatzes), verlieren Sie den Anspruch auf den Studienplatz!
Muss ich persönlich zur Einschreibung kommen?
Ja, ein persönliches Erscheinen zur Einschreibung ist erforderlich, da Sie für die Erstellung Ihres Studierendenausweises fotografiert werden.
Welche Unterlagen sind bei der Einschreibung vorzulegen?
- Personalausweis oder Reisepass
- E-Mail des Zulassungsbescheides
- Hochschulzugangsberechtigung (schulischer und praktischer Teil)
- Bestätigung über abgeleistete praktische Tätigkeiten (falls für den gewählten Studiengang erforderlich). Die Zugangs- und besonderen Einschreibungsvoraussetzungen finden Sie ausführlich auf unseren Webseiten zum Studienangebot.
- Nachweis der künstlerisch-gestalterischen Eignung (Studiengang Architektur)
- Einzahlungsnachweis über den gezahlten Semesterbeitrag
- Krankenkassenbescheinigung
- Exmatrikulationsbescheinigung, aus der der Studiengang, der angestrebte Abschluss (z. B. Bachelor oder Diplom) und die absolvierten Hochschul- und Fachsemester ersichtlich sind.
- Notenspiegel
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
Müssen alle Unterlagen amtlich beglaubigt werden?
Nein, die Unterlagen müssen nicht beglaubigt sein, da Sie zur Einschreibung die Zeugnisse im Original und in Fotokopie vorlegen müssen.
Wie muss die Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse aussehen?
Es muss bestätigt sein, ob Sie versicherungspflichtig, nicht versicherungspflichtig oder von der Versicherungspflicht befreit sind. Auf der Bescheinigung ist vermerkt: "Zur Vorlage bei der Hochschule".
Reicht auch eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse aus?
Nein, es muss die vorgeschriebene Bestätigung zur Vorlage bei der Hochschule oder der Bescheid über die Befreiung von der Versicherungspflicht vorgelegt werden.
Wann bekomme ich mein VRR- und NRW-Ticket?
Das VRR-Ticket wird auf den Studierendenausweis aufgedruckt. Das NRW-Ticket können Sie sich über die Selbstbedienungsfunktion (http://www.hochschule-bochum.de/infos-fuer-studierende/selbstbedienungsfunktionen.html) ausdrucken. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Einschreibung.

