Studierendenservice - der Hochschule Bochum

Springen Sie direkt zu: Inhalt, Hauptnavigation, Suche

Sprachwahl


Suchfunktion


Servicenavigation



Hauptnavigation überspringen

Hauptnavigation



Fragen und Antworten zur Zulassung und Einschreibung zum Wintersemester 2012/2013

Was passiert nach der Online-Bewerbung?

In zulassungsfreien Studiengängen bekommen Sie nach Eingang der Bewerbung per E-Mail einen Zulassungsbescheid mit weiteren Hinweisen zur Einschreibung.

In zulassungsbeschränkten Studiengängen werden die Zulassungen und Ablehnungen frühestens Anfang August per E-Mail versandt.

Die Zulassungsbescheide für Masterstudiengänge werden i. d. R. erst nach Ablauf des Bewerbungsverfahrens versandt, da erfahrungsgemäß erst nach dem Ende der Bewerbungsfrist der Hochschulzugang zum Masterstudium nachgewiesen werden kann.

Wann bekomme ich den Einschreibungstermin mitgeteilt?

Mit dem Zulassungsbescheid erhalten Sie den Termin zur persönlichen Einschreibung und weitere Informationen zu den mitzubringenden Unterlagen.

Was mache ich, wenn ich den vorgegebenen Termin zur Einschreibung nicht wahrnehmen kann?

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen müssen Sie unbedingt sofort dem Studierendenservice der Hochschule Bochum mitteilen, dass Sie den Studienplatz annehmen und um einen späteren Einschreibungstermin bitten, weil dann der Studienplatz als "besetzt" gilt. 
Sie können sich dann zu einem späteren Zeitpunkt einschreiben. Den Termin erfragen Sie bitte per E-Mail oder telefonisch im Studierendenservice. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass während der Antragsbearbeitung und Einschreibungsphasen nur ein eingeschränkter Telefondienst möglich ist. Lassen Sie den Termin einfach verstreichen ohne sich zu melden (Annahme des Studienplatzes), verlieren Sie den Anspruch auf den Studienplatz!

Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang beworben haben, erfragen Sie bitte auch im Studierendenservice den Ausweichtermin.

Muss ich persönlich zur Einschreibung kommen?

Ja, ein persönliches Erscheinen zur Einschreibung ist erforderlich, da Sie für die Erstellung Ihres Studierendenausweises fotografiert werden.

Welche Unterlagen sind bei der Einschreibung in einen Bachelorstudiengang vorzulegen?

  • Personalausweis oder Reisepass 
  • E-Mail des Zulassungsbescheides
  • Hochschulzugangsberechtigung (schulischer und praktischer Teil)
  • Bestätigung über abgeleistete praktische Tätigkeiten (falls für den gewählten Studiengang erforderlich).
    Die Zugangs- und besonderen Einschreibungsvoraussetzungen finden Sie ausführlich auf unserer Homepage.
  • Einzahlungsnachweis über den gezahlten Semesterbeitrag
  • Krankenkassenbescheinigung

Falls bereits ein Studium begonnen wurde, auch

  • Exmatrikulationsbescheinigung, aus der der Studiengang, der angestrebte Abschluss (z. B. Bachelor oder Diplom) und die absolvierten Hochschul- und Fachsemester ersichtlich sind.
  • Notenspiegel
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung

Welche Unterlagen sind bei der Einschreibung in einen Masterstudiengang vorzulegen?

Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte Ihrem entsprechenden Zulassungsbescheid.

Müssen alle Unterlagen amtlich beglaubigt werden?

Nein, die Unterlagen müssen nicht beglaubigt sein, da Sie zur Einschreibung  die Zeugnisse im Original und in Fotokopie vorlegen müssen.

Kann ich mich auch einschreiben, wenn das Praktikum noch nicht abgeleistet wurde?

Ja, bei der Einschreibung können Sie eine "vorläufige" Bescheinigung abgeben. Die "endgültige" Bescheinigung reichen Sie dann nach. Das Praktikum muss bis zum Vorlesungsbeginn (17.09.2012) abgeleistet sein.

Wie muss die Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse aussehen?

Es muss bestätigt sein, ob Sie versicherungspflichtig, nicht versicherungspflichtig oder von der Versicherungspflicht befreit sind. Auf der Bescheinigung ist vermerkt: "Zur Vorlage bei der Hochschule".

Reicht auch eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse aus?

Nein, es muss die vorgeschriebene Bestätigung zur Vorlage bei der Hochschule oder der Bescheid über die Befreiung von der Versicherungspflicht vorgelegt werden.

Wann bekomme ich mein VRR- und NRW-Ticket?

Das VRR-Ticket wird auf den Studierendenausweis aufgedruckt. Das NRW-Ticket können Sie sich über die Selbstbedienungsfunktion (http://www.hochschule-bochum.de/infos-fuer-studierende/selbstbedienungsfunktionen.html) ausdrucken. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Einschreibung.

Werden Vorkurse (z. B. Mathe oder Physik) angeboten?

Informationen, ob für Ihren Studiengang Vorkurse stattfinden, erhalten Sie bei der Einschreibung.
Dort erhalten Sie auch Gelegenheit, sich zu den angebotenen Vorkursen anzumelden.

Wo bekomme ich Stundenpläne?

Erste Informationen zu den Vorlesungen finden Sie auf der entsprechenden Fachbereichsseite im Internet. Weitere Hinweise erhalten Sie bei der Einführungsveranstaltung im September.

Einschreibungsordnung

Rechtliche Informationen zur Einschreibung an der Hochschule Bochum entnehmen Sie bitte unserer Einschreibungsordnung.

 

 

Zusätzliche Information

Bewerbung um einen Studienplatz an der Hochschule Bochum

Ab sofort
bewerben um
einen Studienplatz,
Wintersem. 2012/13!