Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation
Rückmeldung
Wenn Sie Ihr Studium im kommenden Semester fortsetzen möchten, müssen Sie sich innerhalb der jeweiligen Fristen zurück melden. Die Termine für das nächste Semester finden Sie auf den Webseiten "Termine & Fristen".
Außerdem werden Sie per E-Mail über die aktuellen Modalitäten informiert. Schauen Sie bitte regelmäßig in Ihren E-Mail-Account (vorname.nachname@hs-bochum.de).
Einzahlungen Semesterbeitrag
Den Semesterbeitrag überweisen Sie bitte vor Ablauf der Rückmeldefrist, damit der Betrag rechtzeitig auf dem Konto der Hochschule Bochum gutgeschrieben wird!
Wie hoch der von Ihnen zu zahlende Beitrag ist, entnehmen Sie bitte Ihrer
Selbstbedienungsfunktion. Nach Fristablauf ist keine automatische Rückmeldung mehr möglich!
Nach Eingang der Beiträge und -gebühren auf dem Hochschulkonto können Sie den Gültigkeitsaufdruck des Studierendenausweises (Multifunktionskarte) inkl. Semesterticket an bereitgestellten Terminals aktualisieren. Die Terminals befinden sich im Foyer der Mensa (Gebäude F, Ebene O) in der Nähe des Übergangs zum Gebäude C und neben dem Studierendenservice im Raum C 0-12 (Studentische Arbeitsplätze). Die Multifunktionskarte bleibt weiter gültig, Sie erhalten zum neuen Semester keinen neuen Studierendenausweis!
Studienbescheinigungen können Sie nach erfolgter Rückmeldung über die
Selbstbedienungsfunktion ausdrucken.
Hinweis zur Rückmeldung für Studierende mit Schwerbehinderung
Sollten Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen, der Sie berechtigt mit dem ÖPNV unentgeltlich zu fahren, können Sie im Studierendensekretariat vor Zahlung des Rückmeldebeitrages eine Befreiung vom VRR- und NRW-Ticket beantragen.
Den entsprechenden Antrag dazu finden Sie im Download-Center.
Weitere Fragen dazu beantwortet Ihnen das Studierendensekretariat.
Beurlaubung
Auf Antrag können Studierende vom Studium beurlaubt werden, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen wird. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem § 9 der Einschreibungsordnung der Hochschule Bochum oder erkundigen sich im Studierendenservice.
Exmatrikulation
Mit der Exmatrikulation wird das Studium beendet.
Die Exmatrikulation kann sowohl jederzeit auf Wunsch des Studierenden erfolgen, als auch von Seiten der Hochschule. Letzteres ist z.B. dann der Fall,
- wenn Sie sich nicht zurückmelden,
- wenn Sie in dem Studiengang eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden haben oder zur Prüfung endgültig nicht mehr zugelassen werden.
Weitere Bestimmungen zur Exmatrikulation von Seiten der Hochschule können Sie dem § 7 der Einschreibungsordnung entnehmen.
Den Exmatrikulationsantrag erhalten Sie im Studierendenservice. Der komplette Semesterbeitrag kann nur erstattet werden, wenn die Exmatrikulation vor Vorlesungsbeginn erfolgt. Für die Erstattung der Kosten für das VRR-Ticket und das NRW-Ticket ist die Vorlage des Studierendenausweises (Multifunktionskarte) erforderlich.
Noch Fragen?
Das Team des Studierendenservice steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Buchstaben A - K: Frau Markus (0234-32 10094)
Buchstaben L - Z: Frau Kolnisko (0234-32 10093)
Oder per E-Mail:
studierendenservice@hs-bochum.de
