Prüfungsangelegenheiten
Prüfungswochen - Wintersemester 2019/2020
- Klausurphase: 27.01.2020 - 07.02.2020
Anmeldungen: 02.12.2019 - 03.01.2020 - Klausurphase: 04.03.2020 - 20.03.2020
Anmeldungen: 02.12.2019 - 14.02.2020
Prüfungswochen - Sommersemester 2020
- Klausurphase: 06.07.2020 - 17.07.2020
Anmeldungen: wird noch bekannt gegeben - Klausurphase: 09.09.2020 - 25.09.2020
Anmeldungen: wird noch bekannt gegeben
Prüfungsauschuss am CVH
Vorsitzender:
Prof. Dr. Jörg Frochte
Stellvertretender Vorsitzender:
Prof. Dr.-Ing. Stefan Breuer
Aus der Gruppe der weiteren Professoren:
Prof. Dr. Herbert Schmidt
Aus der Gruppe der Wissenschaftlichen Mitarbeiter:
Dipl.-Ing. (FH), M. Comp. Sc. Volker Schürmann
Als Studentischer Vertreter:
Armin Co
Achtung!
- Sollten Sie sich zu Klausuren im zweiten Prüfungszeitraum (also zu Beginn des folgenden Semesters) anmelden, müssen Sie sich ordnungsgemäß zum Sommer- bzw. Wintersemester zurückmelden!
- Eine Teilnahme an den Klausuren ist nur mit Ihrem Studierendenausweis und einer gültigen Studienbescheinigung möglich! Diese erhalten Sie in Ihrer Selbstbedienungsfunktion.
Regelung zum Umgang mit Attesten
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Hinweise zum Umgang mit Attesten während der Prüfungsphase:
- Bei Erkrankung vor oder am Tag einer Prüfungsleistung ist ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit unverzüglich (innerhalb von 7 Kalendertagen) im Original beim Studienbüro vorzulegen.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert.
- Rückdatierte Atteste werden nicht akzeptiert.
Sollte Ihr behandelnder Arzt nicht erreichbar sein (z. B. außerhalb der Sprechzeiten), suchen Sie bitte einen Notarzt bzw. eine Notfallpraxis auf.
Einen Vordruck für ein ärztliches Attest finden hier Sie im Formular-Center.