Viele Persönlichkeiten. Zwei Standorte. Eine BO.

Studiengangsentwicklung

Akkreditierungen

Die strukturelle Qualität der Studiengänge an der Hochschule Bochum wird über die Akkreditierungs- und Reakkreditierungsverfahren gewährleistet. Die Hochschule Bochum folgt b. a. w. dem Modell der Programmakkreditierung, bei dem jeder Studiengang/jedes Studiengangsbündel einem eigenständigen Begutachtungs- und Prüfverfahren (Akkreditierungs-/Reakkreditierungsverfahren) unterworfen wird.

Das Dezernat 5 der Hochschulverwaltung koordiniert die Akkreditierungs- und Reakkreditierungsverfahren für alle Studiengänge der Hochschule. Dies umfasst im Wesentlichen

  • das Einholen der Zustimmung des Präsidiums zu dem geplanten Vorhaben,
  • die Vertragsanbahnung und den Vertragsabschluss mit einer Akkreditierungsagentur,
  • die zeitliche Ablaufplanung des Verfahrens (inkl. Terminüberwachung),
  • die Bereitstellung bewährter Textbausteine und statistischen Materials für den zu erstellenden Selbstbericht,
  • eine Vorprüfung aller erstellten Antragsunterlagen hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen der Studienakkreditierungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie
  • im Falle von Akkreditierungsauflagen deren Anzeige und den Nachweis der Erfüllung.

Leitfaden Studiengangentwicklung

Der Prozess der Studiengangentwicklung (Einführung neuer und Umstrukturierung bestehender Studiengänge) ist eng mit der Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen verzahnt. Der eigens entwickelte und hochschulweit abgestimmte „Leitfaden Studiengangentwicklung“

  • ermöglicht eine gezielte Vorbereitung auf erfolgreich verlaufende Akkreditierungs- und Reakkreditierungsverfahren und
  • fördert die Vereinheitlichung der Anforderungen an die strukturelle und curriculare Ausgestaltung der Studiengänge; dadurch erfolgt eine zielgerichtete Ausrichtung an den spezifischen Profilelementen der Hochschule.

Der ausgefüllte Leitfaden ist dem Präsidium der Hochschule mit adäquatem zeitlichem Vorlauf zu einem Akkreditierungs- oder Reakkreditierungsverfahren verpflichtend vorzulegen.

Der Leitfaden findet sich auf der Webseite vom Dez. 5.

Studienerfolgsmonitoring

Durch die Teilnahme an dem vom NRW-Wissenschaftsministerium initiierten Vorhaben zum Aufbau einer landesweiten ECTS-Statistik erarbeitet die Hochschule Bochum derzeit korrespondierende interne Maßnahmen (Projekt „ECTS-Erfolgsmonitoring“). Neben der Erfüllung der Vorgaben für die künftige verpflichtende Meldung von Daten an das Land sollen mit dem entwickelten Studienerfolgsbericht, der unter Berücksichtigung der Bedarfslagen der Fachbereiche kontinuierlich weiterentwickelt und in das QM integriert wird, auch die Studiengangsverantwortlichen mit Informationen versorgt werden, die für die Optimierung der Studienverläufe genutzt werden können. Ziele sind

  • die Verringerung von Abbruchquoten,
  • das Ermöglichen des Studienabschlusses innerhalb der Regelstudienzeit und
  • ein stärkeres Vernetzen und Kommunizieren der Beratungsangebote der Hochschule.

Der Bericht soll den auf den Studienverlauf bezogenen Schwund und Zugang sowie die wesentlichen Abbruchgründe und -zeitpunkte ausweisen. Die Analyse des Studienverlaufes und des Prüfungserfolges wird verschiedene Prüfungsbarrieren aufzeigen, damit entsprechende Hindernisse für das Einhalten der Regelstudienzeit erkannt und abgebaut werden können.

Weitergehende Informationen zu Akkreditierungen finden Sie auf den Webseiten vom Dezernat 5

Kontakt

Martin Spreen, LL.M.
Dezernat 5
Raum: F 1-23