Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Am 5. Januar 2021 berieten die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Mit den dort getroffenen Beschlüssen hat sich auch das Corona-Krisenteam der Hochschule in einer Sondersitzung am 6. Januar befasst. Nach Abgleich mit den bestehenden Regelungen für den Lehr-, Prüfungs- und Dienstbetrieb an der Hochschule Bochum, sind weitergehende Maßnahmen derzeit nicht erforderlich. Allerdings verweist die Hochschulleitung noch einmal auf die Möglichkeiten der bestehenden Homeoffice-Vereinbarungen zur Vermeidung von Kontakten unter Berücksichtigung dienstlicher Belange sowie auf die angekündigten erweiterten Möglichkeiten zum Kinderkrankengeld im Rahmen der „Videoschaltkonferenz-Beschlüsse“.
Zudem muss abgewartet werden, ob und wie die getroffenen Beschlüsse in den kommenden Tagen in eine aktualisierte Corona-Schutzverordnung bzw. Allgemeinverfügung zur Durchführung von Lehr- und Praxisveranstaltungen sowie Prüfungen an den Hochschulen einfließen. Die Hochschulleitung wartet diesbezüglich insbesondere mit Blick auf anstehende Prüfungen, zunächst die kommenden Tage ab. Änderungen werden dann kurzfristig auch in aktualisierte Hausregelungen überführt.
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