Die Landesregierung NRW hat angekündigt, ihre Hochschulen mit ausreichend Selbsttests zur Feststellung einer möglichen Corona-Infektion zu versorgen.
- Dabei soll den Beschäftigten, die vor Ort arbeiten müssen, wöchentlich ein Selbsttest durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ist geplant, diese Selbsttests auch für ca. 20 % der Studierenden vorzuhalten, die an zwingenden Präsenzveranstaltungen in der Hochschule teilnehmen.
- Für die Tests gilt, dass sie sowohl von Beschäftigten als auch von Studierenden nur freiwillig durchgeführt werden. Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann nach derzeitiger Rechtslage nicht von der Durchführung eines Tests abhängig gemacht werden. Sofern ein durchgeführter Test positiv ausfallen sollte, hat diese Person schon aus Gründen der Fürsorge, die Hochschule zu verlassen und wird aufgefordert einen weiteren genaueren PCR-Test unter fachkundiger medizinischer Begleitung vorzunehmen.
- Zum konkreten Zeitpunkt der Selbsttestungsmöglichkeit an den Standorten der Hochschule ist derzeit nichts bekannt. Die Hochschule rechnet mit der Lieferung nicht vor Mitte April. Die konkreten Regelungen zur Organisation und Verteilung werden abhängig von der zur Verfügung stehenden Menge und den ggf. neuen rechtlichen Rahmenbedingungen bereits jetzt erarbeitet, um ohne Zeitverzug handlungsfähig zu sein.
Eine weitere Maßnahme zur Verringerung der Infektionszahlen ist die der erweiterten Ruhezeit zu Ostern. Hierbei ist geplant, den 1. April (Gründonnerstag) und den 3. April 2021 einmalig zu Ruhetagen mit weitgehenden Kontakteinschränkungen zu erklären. Wie die genaue Handhabung an den Hochschulen des Landes dazu aussehen wird, ist derzeit noch in ministerieller Klärung. Voraussichtlich wird die Hochschule an diesen Tagen aber geschlossen bleiben. Sobald dies abschließend geregelt ist, wird die Hochschule ihre Beschäftigten dazu informieren.
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