Die im Kommuniqué vom 23.03.2021 angekündigte Maßnahme einer erweiterten einmaligen Ruhezeit zu Ostern wurde heute von der Bundeskanzlerin zurückgenommen. D. h., dass der 1.4.2021 – und wo zutreffend der 3.4. ebenfalls - ein normaler Arbeitstag bleibt.
Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder hatten sich am Montag, den 22. März unter anderem zunächst auf eine Ruhezeit über Ostern verständigt, die den Gründonnerstag (1. April) und Karsamstag (3. April) miteinschließen sollte. Bundeskanzlerin Merkel hat entschieden, die für die vereinbarte Ruhepause von Gründonnerstag bis Ostermontag notwendige Verordnungen nicht auf den Weg zu bringen. Dieser Teil des Beschlusses wurde zurückgenommen.
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