[23.11.2021]
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie Sie alle verfolgen können hat sie die Lage in der Pandemie wieder sehr deutlich verschärft.
Als Reaktion auf die steigenden Infektionszahlen und insbesondere auf die sinkende Anzahl der freien Intensivbetten hat die Bundesregierung und der Bundesrat einen Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Dieses trifft bereits morgen in Kraft.
Für den Hochschulbetrieb gibt es zwei wesentliche Änderungen:
- Nach § 28 b Absatz 1 dürfen Arbeitgeber und Beschäftigte in Institutionen, in den physische Kontakte nicht ausgeschlossen werden können, die Arbeitsstätte nur betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind (3G-Regel). Dies ist jeweils durch Impfnachweis, Genesenennachweis oder Testnachweis zu belegen, die Nachweise sind dabei mit sich zu führen. (Ein Antigentest darf 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test 48 Stunden).
- Nach $ 28 Absatz 4 hat der Arbeitgeber jeden Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten Home-Office anzubieten, soweit keine betriebsbedingten Gründe dagegen stehen. Die Beschäftigen haben dieses anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegen stehen.
Bitte bringen Sie ab morgen die dazu notwendigen Nachweise mit in die Hochschule. Den Nachweis erbringen Sie bitte beim Sicherheitsdienst auf der Magistrale oder in der Blue-Box. Sofern dieser noch nicht besetzt ist, wenn Sie die Hochschule betreten (bis 07:30 Uhr), holen dies sobald wie möglich nach.
Dieses Verfahren ist nur eine kurzfristige Lösung und wird vermutlich noch einmal angepasst bzw. verändert, da zusätzlich eine Dokumentationspflicht durch den Arbeitgeber besteht. An einer rechtskonformen Lösung wird noch gearbeitet. Ich werde Sie dazu gesondert informieren.
Bzgl. der Umsetzung der Home-Office-Regelung stimmen Sie sich bitte mit Ihren Vorgesetzen ab. Klären Sie bitte welche betriebsbedingten Belange ggf. vorliegen (z.B. Postlauf) oder welche Rahmenbedingung ggf. eine Homeoffice für den Beschäftigten nicht oder nur teilweise möglich machen. (Das können z.B. in den Gegebenheiten der Wohnung liegen oder darin, dass ggf. nicht ungestört gearbeitet werden kann.)
Ich hoffe, dass diese Regelungen uns helfen, um in Anbetracht der Lage die Situation für uns und insgesamt zu verbessern.
Bleiben Sie gesund und hoffen wir das Beste!
Viele Grüße
Markus Hinsenkamp
