[E-Mail an alle Beschäftigten der BO]
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zu Beginn dieses Monats ist die Coronaschutzverordnung im Hinblick auf die aktuelle Lage zweimal kurzfristig verändern worden.
Auf einen Punkt möchte ich besonders hinweisen:
- Gremiensitzungen mit bis zu zwanzig Personen sind grundsätzlich per Videokonferenz oder Telefonkonferenz durchzuführen. Sie sind ausnahmsweise nur dann in Präsenz erlaubt, wenn Sie nicht als Video- oder Telefonkonferenz durchführbar sind.
- Gremiensitzungen mit mehr als zwanzig Personen bedürfen in diesem Fall zusätzlich die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Diese Regelungen finden sich in § 13, Abs. 2 der Coronaschutzverordnung.
Die Regelung gilt zunächst für den Monat November. Ich möchte allerdings eine Verlängerung nicht ganz ausschließen.
Dies zur Information und mit der Bitte um Beachtung.
Viele Grüße
Markus Hinsenkamp
