[Stand: 08.12.2021 17:12 Uhr - eingestellt von M. Krane]
Wer auf dem Weg vom Bett an seinen Homeoffice-Platz verunfallt, hat Anspruch auf Unfallversicherungsschutz. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Es komme darauf an, ob der zurückgelegte Weg "unternehmensdienlich" sei.
Der Fall hat sich zwar vor der Corona-Zeit zugetragen, dürfte aber angesichts der momentan so vielen im Homeoffice arbeitenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von Interesse sein: Das Bundessozialgericht (BSG) hat ihren gesetzlichen Unfallschutz verbessert.
Demnach stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Maßgeblich ist die "Handlungstendenz" hin zur beruflichen Tätigkeit, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied (Az: B 2 U 4/21 R).
- Meldung in der "Tagesschau".
- Pressemeldung der DGUV vom 22.6.2021: "Versicherungsschutz im Homeoffice"