Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie darüber informieren, dass das Landesreisekostengesetz modernisiert und vereinfacht worden ist. Die Änderungen treten zum 01.01.2022 in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- der Wegfall der 30-km Grenze,
- die Öffnung der 1. Klasse bei Bahnfahrten ab zwei Stunden,
- die Vereinfachung der Wegstreckenentschädigung,
- der Wegfall des Begriffs „Dienstgang“,
- die Berücksichtigung von Umweltaspekten.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem als Anlage beigefügten Handout.
Mit freundlichen Grüßen
Gilda Gerlach
Dezernentin
T+49 (0)234 32-10070
