Das International Office berät Sie gern über Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes.
Förderfähiger Personenkreis:
- Allgemeine und technische Verwaltung
- Bibliothek
- Alle Mitarbeiter der Fachbereiche
- Finanzen
- International Office
- Öffentlichkeitsarbeit
Aktivitatsformate:
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Mitwirkung an Curricula-Entwicklung
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
Voraussetzungen:
- Die Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, das nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Haupt-Wohnsitzland der betreffenden Person ist. Zu den Programmländern gehören alle Mitgliedsstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei und Mazedonien.
Förderdauer:
- Auslandsaufenthalte dauern zwischen mindestens 2 Tagen und höchstens 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten). Die Anzahl der finanziell geförderten Tage richtet sich nach unserem jeweiligen Budget.
Finanzielle Förderung:
- Die finanzielle Forderung setzt sich aus Zuschüssen zu den Reisekosten und aus Tagessätzen zusammen, die vom DAAD vorgegeben sind. Auskunft über die Hohe erhalten Sie im International Office.
Formalitäten:
- Vor Antritt des Auslandaufenthaltes ist ein Mobility Agreement zu erstellen. Ausserdem wird eine Kopie der Dienstreisegenehmigung benötigt.
- Nach Bewilligung der Mittel wird vom International Office ein Grant Agreement erstellt.
- Nach Abschluss der Mobilität ist eine entsprechende Bestätigung der Gasthochschule über die erfolgte Teilnahme im International Office einzureichen.
Für Rückfragen steht Ihnen das International Office und insbesondere Frau Martina Dentermartina.denter(at)
