Bei einer bestätigten ehrenamtlichen Mitwirkung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bei den Kommunalwahlen und der Wahl des Integrationsausschusses am 14. September 2025 sowie ggf. bei einer Stichwahl am 28. September 2025 gewährt die Hochschule Bochum hierfür einen pauschalen Freizeitausgleich von einem halben Arbeitstag.
Dieser Freizeitausgleich wird insgesamt einmalig gewährt – unabhängig davon, ob die Mitwirkung an einem oder an beiden Wahlterminen erfolgt. Bei einer etwaigen Stichwahl entsteht daher kein zusätzlicher Anspruch auf einen weiteren Freizeitausgleich. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist die Vorlage des Berufungsschreibens als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bei der oder dem Fachvorgesetzten.
Die Gewährung des Freizeitausgleichs erfolgt freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.