Auch im Jahr 2025 wird die Hochschule Bochum in der Zeit zwischen Weihnachten und Silvester geschlossen. Da der 02. Januar 2026 auf einen Freitag fällt, wird die diesjährige Schließung aus Gründen der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit ausnahmsweise bis einschließlich Sonntag, den 04. Januar 2026 ausgeweitet. Der reguläre Präsenz-Vorlesungsbetrieb endet am Dienstag, den 23. Dezember 2025 und beginnt wieder am Montag, den 05. Januar 2026.
In diesem Jahr fallen drei Arbeitstage in den Zeitraum der Schließung.
Die Hochschulleitung hat mit den Interessensvertretungen Dienstvereinbarungen abgeschlossen, welche die Inanspruchnahme des erforderlichen Urlaubs bzw. Zeitausgleichs in diesem Zeitraum regelt.
Danach können die Beschäftigten die drei Arbeitstage durch die Inanspruchnahme von Urlaubstagen, von Gleittagen im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit (FLAZ) oder durch einen Freizeitausgleich für die im jeweiligen Kalenderjahr im Rahmen von angeordneter Mehrarbeit über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleisteten Arbeitsstunden ausgleichen.
Ausnahmen von dieser Regelung sind abschließend in § 3 der Dienstvereinbarungen festgelegt.
Dienstvereinbarung im Intranet
Bitte beachten Sie, dass diese Regelungen auch dann anzuwenden sind, wenn Sie an der mobilen Arbeit teilnehmen.
Gemäß den entsprechenden tariflichen Vorschriften sind der 24. Dezember und der 31. Dezember dienstfrei.
Bitte sprechen Sie mit Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten ab, welche der vorgenannten Möglichkeiten Sie in Anspruch nehmen werden (der oder dem Vorgesetzten wird empfohlen, eine entsprechende Liste vor Ort zu führen).
Mit freundlichen Grüßen
gez. Prof. Dr. Wytzisk-Arens
(Präsident der BO)
gez. Hinsenkamp
(Kanzler)