[15.07.2021: E-Mail an alle Beschäftigten der BO]
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vor einigen Tagen ist die neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht worden, die rückwirkend zum 01. Juli einen Negativtestnachweis nach einer Urlaubs- oder Freizeitrückkehr an die Arbeitsstätte regelt.
Dort ist folgendes geregelt:
Soweit Sie nach dem 01.07.2021 mindestens 5 Werktage hintereinander aufgrund von Urlaub und vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben, müssen Sie am ersten Arbeitstag nach dieser Arbeitsunterbrechung vor Arbeitsbeginn folgenden Nachweis erbringen:
- Negativtest einer Bürgertestung. Die Testvornahme darf dabei maximal 48 Stunden zurückliegen oder
- Nachweis einer Immunisierung (Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesenennachweis).
Als Werktage gelten dabei die Tage von Montag bis einschließlich Samstag.
Die Pflicht gilt nicht bei einer Abwesenheit aufgrund einer Home-Office-Tätigkeit, einer Dienstreise oder einer Erkrankung. Nehmen Sie nach dem Urlaub oder der vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen Ihre Tätigkeit im Home-Office auf, gilt die Nachweispflicht am ersten Tag, an dem Sie Ihre Arbeit in der Hochschule außerhalb der eigenen Häuslichkeit erbringen.
Den Nachweis erbringen Sie bitte dort, wo Sie auch Ihren Urlaubsantrag gestellt haben. Also im Regelfall bei Ihrer vorgesetzten Person oder einem Vertreter oder Vertreterin. In der Verwaltung ist dies regelmäßig die Dezernentin oder der Dezernent bzw. die Abteilungsleitung.
Dies kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Ggf. ergeben sich für einzelne Hochschulbereiche noch organisatorische Anpassungen.
Bitte bewahren Sie den Nachweis für eventuelle Rückfragen vier Wochen auf.
Das nächstgelegen Testcenter am Campus Bochum ist nur 500 Meter entfernt: Covid-Testzentrum Bochum - Universität
Wir prüfen darüber hinaus, welche Anforderungen an einen dokumentierten Selbsttest gestellt werden und wie dies umsetzbar wäre.
Da die rechtlichen Regelungen derzeit immer noch stark im Fluss sind, möchte ich Sie bitte die Entwicklung aufmerksam zu verfolgen. Unabhängig von dieser Testung sind die Vorschriften für Reiserückkehrer*innen aus dem Ausland zu beachten. Bitte informieren Sie ihre Führungskraft, wenn Sie aufgrund dieser Regelungen in Quarantäne müssen.
Trotz aller widrigen Umstände möchte ich allen eine schöne Urlaubszeit wünschen. – Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Markus Hinsenkamp
