Ab dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Dezernat 3 informiert darüber, wann und wie KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte im Rahmen von Marketing, Kommunikation sowie auf der Hochschulwebsite gekennzeichnet werden müssen.
Texte, Bilder, Audio- und Videoinhalte sowie Präsentationsmedien werden zunehmend mit der Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt und bearbeitet. Der EU AI Act sieht für bestimmte Anwendungsfälle vor, dass für die Nutzenden erkennbar sein muss, wenn Inhalte künstlich erzeugt oder wesentlich verändert wurden. Dies betrifft insbesondere täuschend echt wirkende Bild-, Audio- oder Videoinhalte.
Nicht jeder unterstützende Einsatz von KI führt aber automatisch zu einer Kennzeichnungspflicht.
Hinweise und konkrete Empfehlungen für die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten in Webseiten, Social Media, Printmedien, Präsentationen und weiteren Kommunikationsformaten finden Sie auf der neuen Intranetseite:
Leitline und Informationen zur Kennzeichnung AI-generierter Inhalte
Bitte berücksichtigen Sie in Zukunft die Hinweise bei der Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten im Namen der Hochschule Bochum.
