Ende diesen Monats ist Schluss: Am 28. Februar endet die Amtszeit des Übergangssenats, der in einer konstituierenden Sitzung am 20. Januar 2025 nach dem Zusammenschluss der beiden Hochschulen seine Arbeit aufgenommen hatte und am 19. Januar 2026 zum letzten Mal zusammengekommen war. In dieser Zeit hat er einige wichtige, mit dem Zusammenschluss verbundene formale Beschlüsse gefasst, etwa die Neubesetzung der vom Senat eingesetzten Kommissionen und die Änderung der Grundordnung und weiterer Ordnungen, um dem Zusammenschluss den nötigen rechtlichen Rahmen zu geben. Unabhängig davon hat sich der Übergangssenat auch bereits mit der Novelle des Hochschulgesetztes und, um die finanziellen Rahmenbedingungen für die Hochschule sicherzustellen, mit der „Verlängerungsvereinbarung zur Hochschulvereinbarung NRW“ befasst. Der Übergangssenat war durch insgesamt sechs weitere Mitglieder aus den entsprechenden Hochschulgruppen vom Gesundheitscamps verstärkt.
Der neue, nunmehr 29. Senat, tagt erstmals am 16. März und wird also 24 stimmberechtigte Mitglieder haben. Zu den besonderen Herausforderungen bei seiner Arbeit dürfte die Umsetzung der mit dem kommenden neuen Hochschulgesetz verbundenen Veränderungen sein und speziell die daraus resultierenden Änderungen der Grundordnung der Hochschule.
