Viele Persönlichkeiten. Zwei Standorte. Eine BO.

Promotionsstipendien

Die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule Bochum vergibt in Kooperation mit dem Promotionskolleg NRW zur Förderung von weiblichen Promovierenden einjährige Stipendien.

Ab sofort bis zum 23.10.2023 sind Bewerbungen für das Stipendienjahr 2024 möglich. Wiederholte Bewerbungen sind möglich. Die Ausschreibung und das Bewerbungsformular finden Sie ab dem angegebenen Datum auf dieser Webseite.

Die Stipendien können u. a. für zusätzliche Aufwendungen, die durch die Promotion entstehen, verwendet werden (z. B. Fortbildung, Teilnahme an Kongressen). Mehrfache Bewerbungen sind möglich.

Förderbeginn ist jeweils der 01. Januar, die monatliche Fördersumme beträgt 300 €.

Die qed-Stiftung der Hochschule Bochum schreibt für das Jahr 2024 keine Promotionsstipendien aus.

Stipendienvoraussetzungen

Gleichstellungsstipendium

Die Stipendien werden vergeben für Promovendinnen, die

einen promotionsberechtigenden Grad nachweisen können,

  • überdurchschnittliche Studienleistungen (unter Berücksichtigung der Lebensumstände) erbracht haben und
  • kein zu berücksichtigendes begabungs- oder leistungsabhängiges Stipendium beziehen.

Wünschenswert ist darüber hinaus, dass

  • die Promovendinnen ggf. in einer Abteilung des Promotionskollegs NRW promovieren und
  • nach Möglichkeit ein Promotionsthema mit Nachhaltigkeitsrelevanz bearbeiten.


In Kooperation mit